Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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DIG Premium Select bR 2 (Unternehmensgruppe ArgoVent): Änderung der Geschäftstätigkeit?

Wie der Finanznachrichtendienst “GoMoPa” in einem Beitrag vom 12.01.2011 berichtet, soll bei den Fonds “DIG Premium Select bR” und “DIG Premium Select bR 2” der Unternehmensgruppe ArgoVent (Berlin) laut einem Rundschreiben an die Anleger der bisherige Geschäftsgegenstand dahingehend geändert werden, dass neben der Investition des Fondsvermögens in Immobilien künftig auch Investitionen in erneuerbare Energien vorgenommen werden können. Dadurch werde laut “GoMoPa” der ursprüngliche Investitionszweck und die angepriesene Sicherheit von Immobilien grundlegend geändert, ohne dass eine Aufklärung der betroffenen Anleger über die damit einhergehenden Risiken erfolge. Außerdem lasse die Geschäftsführung die Gesellschafter der “DIG Premium Select bR” und der “DIG Premium Select bR 2” im Unklaren darüber, in welche Unternehmen auf dem Markt der erneuerbaren Energien künftig investiert werden soll und es werde auch nicht dargestellt, in welchem Umfang das neue Geschäftsfeld die bisherigen Investitionen ergänzen oder verdrängen werde.

 

Risiken der Investition in erneuerbare Energien durch “DIG Premium Select bR” und “DIG Premium Select bR 2”?

Nach Auffassung von “GoMoPa” könnte diese Änderung, bzw. Erweiterung des Investitionszwecks denjenigen Anlegern der “DIG Deutsche Immobiliengesellschaft Premium Select bR” und der “DIG Deutsche Immobiliengesellschaft Premium Select bR 2” widerstreben, für die der Sicherheitsaspekt bei der Investition in Immobilien entscheidend dafür war, sich an diesen beiden Fonds zu beteiligen, zumal viele dieser Anleger vom Vertrieb, bzw. ihrem Vermittler dazu überredet worden sein sollen, bestehende Lebensversicherungen zu verkaufen oder zu kündigen, um deren Rückkaufswert als “Altersvorsorge” in diese DIG-Fonds aus dem Hause der Unternehmensgruppe ArgoVent zu investieren.

Auch stellt sich die Frage, ob und inwieweit das Fondsmanagement über die notwendigen Erfahrungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien verfügt.

 

Das ursprüngliche Beteiligungsangebot der “DIG Premium Select bR 2”

Nach Angaben in dem von der ArgoVent Gesellschaft für Investitionsentwicklungen mbH herausgegebenen Verkaufsprospekt der “DIG Premium Select bR 2” war der ursprüngliche Investitionsgegenstand auf den Erwerb von Immobilienbeteiligungen in Berlin, Grundstücksgesellschaften und (Wohn-) Immobilien mit einem hohen Vermietungsgrad gerichtet. Interessierten Anlegern wurde angeboten, ab einer Mindestbeteiligungssumme von € 500,- GbR-Anteile an der “DIG Premium Select bR 2” zu erwerben, die durch Einmalzahlung oder Ratenzahlung erbracht werden konnte. Nach Ablauf von 10 Jahren wurde den Anlegern im Emissionsprospekt eine jährliche Ausschüttung von 13% p.a. bei Einmalzahlung und 10% p.a. bei Ratenzahlung in Aussicht gestellt. Das Fondsvolumen sollte sich auf bis zu € 50 Mio. belaufen. Gründungsgesellschafter des Fonds sind laut Prospekt die ArgoVent GmbH, bzw. die ArgoVent Gesellschaft für Investitionsentwicklungen mbH und die Forum Stadthaus Grundstücksgesellschaft mbH (Berlin). Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der “DIG Premium Select bR 2” soll eine ordentliche Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung vor dem 31.12.2016 ausgeschlossen sein. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Anleger, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grunde zu kündigen.

 

Rechtsrat für Anleger des “DIG Premium Select bR 2”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit einhergehenen Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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