Die von der Aquila Capital Gruppe angebotene Beteiligung an dem Fondsinvestment “Aquila WaldINVEST III” investiert die eingeworbenen Anlegergelder nach eigenen Angaben über eine Projektgesellschaft namens Amata S.A. in Sao Paulo in den Erwerb von Rechten zur Bewirtschaftung von Naturwald in Brasilien, wobei ein Teil dieser Rechte im Zeitpunkt der Emission bereits fest erworben sein und der Projektgesellschaft zur Verfügung stehen sollen (sogen. Amata-Projekt). Die Renditeerwartung des “Aquila Waldinvest III” beläuft sich laut Vorabinformation aus dem Jahre 2009 bei einer Gesamtdauer der Anlage von 14 Jahren auf 15% IRR, wobei jährliche Auszahlungen an die Anleger in Aussicht gestellt werden.
Die Emittentin (Aquila Capital Structured Assets GmbH) wirbt u.a. damit, dass durch die wirtschaftliche Nutzung des brasilianischen Regenwaldes dieser vor einer illegalen Brandrodung geschützt werde und dadurch dauerhaft erhalten bleibe. Zusätzlich werde eine Aufforstung von Brachland und von Flächen durchgeführt, die durch Bodenerosionen bedroht sind.
Außerdem werden als “Highlight” des Fonds die besondere Sicherheit dieses Investments durch Diversifikation, der Schutz dieser Sachwertanlage gegen Inflation und die langjährigen Erfahrungen der verantwortlichen Manager herausgestellt.
“Aquila WaldINVEST III” in der Bewertung des “fondstelegramm”
In einer Bewertung vom 23.01.2010 hat der Brancheninformationsdienst “fondstelegramm” eine Beteiligung an dem sogen. “Aquila WaldINVEST III” als “Vertrauenssache” bezeichnet und dies u.a. damit begründet, dass einige Verflechtungen das Bild trüben würden. So übernehme die IWC International Woodland Company gegen dem “Aquila WaldINVEST III” die Rolle des Beraters und gegenüber der Amata die des Eigenkapitalbeschaffers mit entsprechender Vergütung. Des weiteren strebe die Amata eine Zertifizierung ihrer Forstinvestments durch eben die Organisation an, der ihr Gründer vorstehe. Durch die mehrstöckige Struktur fielen Kosten auf allen Ebenen an und der Anleger verliere jede Einflussmöglichkeit auf das eigentliche Investment.
Beteiligungsangebot des “Aquila WaldINVEST III”
Interessierte Anleger können sich ab einer Mindestanlagesumme von € 10.000,- zzgl. Agio an der Aquila WaldINVEST III GmbH & Co. KG beteiligen. Das geplante Fondsvolumen soll sich auf € 15 Mio. und der erwartete Gesamtmittelrückfluss auf ca. 315% vor Abgeltungssteuer belaufen. Ab dem Jahre 2014 sollen bis 2023 jährliche Auszahlungen, bzw. Rückflüsse an die Anleger in Höhe von 15% bis 32,5% erfolgen.
Die Beteiligung der Anleger an am “Aquila WaldINVEST III” erfolgt über eine Treuhänderin namens Caveras Treuhand GmbH.
Rechtsrat für Anleger des Aquila WaldINVEST III
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.