Wie das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main in einer Veröffentlichung vom 17.11.2015 mitteilt, wurde am 10.11.2015 über das Vermögen der “Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG” aus Frankfurt am Main ein Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 810 IN 81/15). Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Markus Walter bestellt.
Die Gläubiger der “Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG” wurden vom Insolvenzgericht aufgefordert, Insolvenzforderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden und diesem unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der “DIG AG” in Anspruch nehmen.
Desweiteren wurde vom Insolvenzgericht für den 16.03.2016 eine Gläubigerversammlung anberaumt, wo u.a. über die Wahl des Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses und über die Fortführung der “Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG” abgestimmt werden soll.
Anlageangebote der “Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG”
Die “Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG” (DIG AG), die sich selbst als unabhängiges Immobilienhandelsunternehmen bezeichnet hat, beschreibt ihre Kernkompetenz mit dem günstigen Ankauf von Immobilienportfolios, die nach eventuell erforderlichen Renovierungs- und Aufwertungsmaßnahmen gewinnbringend weiterveräußert werden sollten. Geworben wurde von der “Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG” dabei u.a. mit langjährigen Erfahrungen des Managements, flachen Hierarchien und kurzen Entscheidungswegen.
Interessierten Anlegern wurde von der DIG AG empfohlen, kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen, Bausparverträge und ähnliche Vermögensanlagen zu kündigen, bzw. an die Gesellschaft zu verkaufen, um die dadurch frei werdenden finanziellen Mittel u.a. in Anlagemodelle namens “vario7”, “vario10”, “Basic-A1” bis “Basic-A6”, “Perea Basic”, “Perea Start” und “Safe” zu investieren, wofür ihnen eine feste “Garantieverzinsung” in unterschiedlicher Höhe in Aussicht gestellt wurde.
Bei diesen Beteiligungsangeboten der “Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG” handelt es sich im wesentlichen um Nachrangdarlehen, bzw. Inhaberschuldverschreibungen, die dem sogen. “Schuldverschreibungsgesetz” unterliegen.
Nach Angaben der DIG AG sollten diese Kapitalanlagen wegen der Investition in Immobilienwerte besonders sicher sein und gleichzeitig hohe Renditen von bis zu 10% p.a. erwirtschaften.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der “Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG”
Bereits seit Anfang des Jahres 2015 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Verantwortliche der DIG AG wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil geschädigter Anleger. Im Rahmen dieser Ermittlungen sollen im Januar 2015 mehr als 20 Objekte in Frankfurt am Main und im Kreis Offenbach durchsucht worden sein, um Beweise für diesen Betrugsverdacht zu sichern.
Schon im Jahre 2014 soll es zu “Auszahlungsverzögerungen” an die Anleger gekommen sein, die von der “Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG” u.a. mit einem Wechsel der Hausbank begründet wurden.
Aufgrund der Tatsache, dass gegen die Verantwortlichen der DIG AG wegen des Verdachts des Betruges ermittelt wird und wegen der Empfehlung der “Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG”, vorhandene Lebensversicherungen, Bausparverträge u.ä. zu kündigen, bzw. an die Gesellschaft zu “verkaufen”, haben Anleger nach vorläufiger Bewertung aller Voraussicht nach unmittelbar gegen die Initiatoren und Vermittler einen auf Erstattung ihrer Verluste gerichteten Schadensersatzanspruch und müssen sich nicht mit einer eventuellen Insolvenzquote zufrieden geben.
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