In ihrer Ausgabe Nr. 11/20007 vom 15.10.2007 berichtet die Verbraucherzeitschrift FINANZtest über ein von der Kanzlei Seimetz & Kollegen erstrittenes Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 12.07.2007, Az. III ZR 83/06), wonach der Vermittler einer Fondsbeteiligung die im Prospekt enthaltenen Warnungen nicht in einem Verkaufsgespräch abschwächen darf.
Konkret ging es bei dieser Entscheidung um eine vom AWD Allgemeiner Wirtschaftsdienst vermittelte Beteiligung an dem sog. Dreiländer-Fonds DLF 94/17.
FINANZtest Nr. 11/2007 vom 15.10.2007
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