Der Brancheninformationsdienst ‘kapital-markt intern’ weist in seiner Ausgabe Nr. 33/2007 vom 17.08.2007 darauf hin, daß der Bundesgerichtshof in einem von unserer Kanzlei erwirkten Urteil (BGH, Urt. v. 12.07.2007, Az. III ZR 83/06) gegen den AWD Allgemeiner Wirtschaftsdienst in Sachen “Vertriebshaftung” entschieden hat, ein hinreichend vollständiger Prospekt sei “kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen”.
Angesichts von internen Schulungsunterlagen des AWD, die ‘kapital-markt intern” vorliegen würden, bestünden im übrigen Zweifel, ob ein mögliches Fehlverhalten als Einzelfall anzusehen wäre.
‘kapital-markt intern’, Pressemitteilung vom 20.08.2007
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