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Cashcloud AG: BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien

In einer Meldung vom 19.05.2016 warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor einer Kaufempfehlung für Aktien der Cashcloud AG (ISIN: CH0132106482) in diversen E-Mail-Börsenbriefen. Begründet wird diese Warnung von der BaFin u.a. damit, dass ihr Anhaltspunkte für unrichtige oder irreführende Angaben und verschwiegene Interessenkonflikte vorlägen, weswegen eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet worden sei.

In diesem Zusammenhang rät die BaFin interessierten Anlegern, vor dem Erwerb von Aktien der Cashcloud AG sehr genau zu prüfen, wie seriös die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben sind und sich über die betroffene Gesellschaft ggf. auch aus anderen Quellen zu informieren.

Das Geschäftsmodell der Cashcloud AG

Die im Jahre 2011 gegründete Cashcloud AG (Schweiz, Luxemburg)  hat im Jahre 2013 eine sogen. “Cashcloud eWallet” inklusive eines Zahlungssystems für Mobiltelefone, bzw. Smartphones für die Betriebssysteme Apple iOS und Google Android eingeführt, um diese potentiellen Nutzern als “elektronische Geldbörse” zur Verfügung zu stellen. Hierbei soll es sich nach Angaben der Emittentin um eine “All-in-One”-Lösung für mobiles und kontaktloses Bezahlen als Ergänzung traditioneller Bankdienstleistungen handeln.

Da der eigentliche Geldtransfer für Privatnutzer kostenfrei angeboten wird, sollen die Umsätze der Gesellschaft im wesentlichen durch Marketingmaßnahmen wie z.B. Werbebanner, Coupons oder Werbevideos, durch eine Zahlungsgebühr für Online-Shophändler, durch Herausgabe- und Abwicklungsgebühren für alle MasterCard-Produkte und durch zusätzliche Erlöse aus der Vermittlung von Waren und Dienstleistungen generiert werden.

Risiken des Geschäftsmodells der Cashcloud AG

Zu den Risiken beim Aktienkauf zählt u.a. die Gefahr, dass sich die Strategie des Cashcloud-Konzerns als nicht erfolgreich herausstellt oder dass es sich bei der “eWallet-Applikation” um eine Fehlentwicklung handelt, die nicht wettbewerbsfähig ist. Da die Emittentin nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt der Herausgabe des Wertpapierprospekts am 13.05.2013 über ein nicht ausreichendes Geschäftskapital verfügt hat, um ihren zum damaligen Zeitpunkt für die nächsten zwölf Monate absehbaren Geschäftsbedarf zu decken, bestehen außerdem entsprechende Finanzierungs-, Liquiditäts- und Kreditrisiken, die durch die Zuführung von neuem Fremdkapital und etwaigem Eigenkapital verringert werden sollen.

Ein weiteres Risiko besteht laut Verkaufsprospekt auch in der Abhängigkeit von Schlüsselpersonen des Managements und in der möglichen Verletzung von Schutzrechten Dritter im Zusammenhang mit den von der Cashcloud AG angebotenen Produkte.

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