Wie der Finanznachrichtendienst “GoMoPa” in einer Meldung vom 11.06.2015 berichtet, hat die P&P Investment Gesellschaft mbH (vormals P&P Investment Gesellschaft S.L.) weitere Auszahlungen an die Zeichner ihrer partiarischen Darlehen (P&P Immobilieninvest 2.0, P&P Immobilieninvest 3.0, P&P Immobilieninvest 4.0) eingestellt. Mit den durch diese Darlehen eingesammelten Geldern wollte die Gesellschaft in deutschen Großstädten unmittelbar oder mittelbar in den Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Immobilienvermögen investieren. Konkret vorgesehen waren u.a. Investitionen durch die Finanzierung von Bauprojekten und Immobilienkäufen, der An- und Verkauf von Immobilien aus Zwangsversteigerungen, die Übernahme und Fertigstellung von Bauträgermaßnahmen und die Übernahme von, bzw. Beteiligung an Firmen aus der Immobilienbranche.
Das Angebot der P&P Investment Gesellschaft mbH
Zum Zwecke der Finanzierung ihrer geplanten Geschäftstätigkeiten bot die P&P Investment Gesellschaft mbH (München) interessierten Anlegern mit den Anlageprogrammen “P&P Immobilieninvest 2.0”, “P&P Immobilieninvest 3.0” und “P&P Immobilieninvest 4.0” an, ihr sogen. partiarische Darlehen zu gewähren, die mit einem (gewinnabhängigen) Zinssatz von bis zu 9,3% p.a. verzinst werden sollten. Geworben wurde für diese Darlehensprogramme u.a. damit, dass es sich hierbei um eine sichere Anlage mit hoher Rendite bei einer Laufzeit von nur 365 Tagen handeln sollte. Dabei wurde eine “hohe Kapitalsicherheit” durch einen Treuhänder in Aussicht gestellt, der als Mittelverwendungskontrolleur fungieren sollte. Vertrieben wurden diese Darlehen, die ab einem Mindestbetrag von € 3.000,- gezeichnet werden konnten, von der P&P Vertriebsservice GmbH (Köln).
Die Darlehen, die grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden können, waren mit einem sogen. “qualifizierten Nachrang” versehen und wurden je nach Zeichnungsdatum in verschiedenen Tranchen angeboten. Die Sicherheit sollte u.a. darin bestehen, dass die P&P Investment Gesellschaft mbH zugunsten des Mittelverwendungstreuhänders verschiedene Realsicherheiten an den erworbenen, bzw. finanzierten Immobilien bestellt werden.
Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft, bzw. deren Liquidation oder Insolvenz sollte die Rückzahlung ihrer Investition auf die Zeichnungssumme begrenzt sein.
Rechtsrat für Anleger, bzw. Darlehensgeber der P&P Investment Gesellschaft mbH
Falls Anleger bislang vergeblich auf die Rückzahlung ihrer Investition warten, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihren Beteiligungs-, bzw. Darlehensvertrag vorzeitig außerordentlich und aus wichtigem Grund zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatzansprüche gegenüber ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler, bzw. den beteiligten Initiatoren geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.
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