Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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KSH Energy Fund III GmbH & Co. KG veröffentlicht Lagebericht 2014

In ihrem Lagebericht vom Juni 2014 teilt die KSH Energy Fund III GmbH & Co. KG ihren Anlegern mit, dass bislang Ausschüttungen von 28% bezogen auf die jeweilige Beteiligungssumme ausgezahlt worden seien. Desweiteren gibt die Gesellschaft einen Überblick über den aktuellen Projektstand, wonach sie sich an insgesamt 24 Vertikalbohrungen und einer Horizontalbohrung beteiligt habe. Die Gesamtinvestition läge bei rund USD 13,4 Mio., wobei von den 25 Bohrungen 20 Quellen kontinuierlich produzieren sollen. Das Projekt habe von April 2014 bis zum 15.06.2014 einen Brutto Cash Flow von ca. USD 407.000,- erwirtschaftet. Desweiteren hat die KSH Energy Fund III GmbH & Co. KG für den 15.07.2014 eine weitere Vorabausschüttungen für das zweite Quartal des Jahres 2014 in Höhe von 1% der jeweiligen Beteiligungssumme angekündigt.

Das Beteiligungsangebot des “KSH Energy Fund III”

Mit dem Fonds “KSH Energy Fund III” bietet die KSH Capital Partners AG (Lübeck/Hamburg) interessierten Anlegern die Möglichkeit, sich als Kommanditist oder Treugeber an einer Fondsgesellschaft zu beteiligen, die ihre Mittel in die Erschließung von Erdöl- und Erdgaslagerstätten vornehmlich in Texas/USA investiert. Zu diesem Zweck will sich der “KSH Energy Fund III” an Förderrechten von Erdgas- und/oder Erdölfeldern beteiligen.

Das geplante Fondsvolumen beläuft sich auf rd. USD 15,8 Mio. wobei die Komplementärin berechtigt sein soll, eine Erhöhung auf rd. USD 25 Mio. vorzunehmen. Die Mindestbeteiligungssumme beträgt USD 15.000,- und die Fondslaufzeit soll bis zum 31.12.2016 dauern, wobei die Möglichkeit besteht, dass diese Laufzeit höchstens drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden kann.

Für die Zeit ab Mitte 2012 sind liquiditätsabhängige Auszahlungen, bzw. Ausschüttungen an die Anleger geplant, die sich zum Ende der Fondslaufzeit vor Steuern auf insgesamt ca. 193,2% des eingezahlten Kommanditkapitals summieren sollen.

Gründungsgesellschafter der KSH Energy Fund III GmbH & Co. KG sind die KSH Capital Partners AG (Lübeck) als Kommanditistin, die Nortrust Vermögenstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft (Hamburg) als Treuhandkommanditistin und die KSH Fund Verwaltungsgesellschaft mbH (Hamburg) als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin). Eine Mittelverwendungskontrolle soll durch die HRG Hansische Revisions-Gesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen.

Das maximale Risiko einer Beteiligung an dieser Fondsgesellschaft besteht in einem eventuellen Totalverlust der geleisteten Einlage zzgl. Agio. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, dass weitergehende Zahlungspflichten des Anlegers z.B. für Steuern oder aus einer Haftung gegenüber Gläubigern des “KSH Energy Fund III” entstehen, die zu einer Zahlungsunfähigkeit bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz des Anlegers führen können. Dabei kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Anleger auf Rückzahlung bereits von der Fondsgesellschaft erhaltener Ausschüttungen in Anspruch genommen wird.

Rechtsrat für Anleger des “KSH Energy Fund III”

Falls Anleger sich der vorstehend genannten Risiken ihrer Beteiligung bei Zeichnung nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Investition gegenüber der KSH Energy Fund III GmbH & Co. KG vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten gegenüber ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler oder den beteiligten Initiatoren Schadensersatz geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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