Mit dem von der RWB Gruppe (Oberhaching) emittierten Private Equity Fonds “RWB Global Market Fonds International V” (5. RWB Global Market GmbH & Co. Typ A KG und 5. RWB Global Market GmbH & Co. Typ B KG) bietet die RWB Private Capital Emissionshaus AG interessierten Anlegern die Möglichkeit, sich mittelbar über eine Treuhandgesellschaft als Kommanditist an einer Gesellschaft zu beteiligen, die über eine Beteiligung am Stammkapital der 5. RWB Global Market GmbH, bzw. eine atypisch stille Beteiligung an dieser Gesellschaft in internationale Private Equity Zielfonds investiert.
Die Laufzeit der Beteiligung ist bis zum 31.12.2026 geplant, wobei ab diesem Zeitpunkt eine Auflösung, bzw. Liquidation erfolgen soll. Allerdings besteht eine Verlängerungsoption um maximal drei Jahre.
Die Mindestzeichnungssumme bei einer Einmalanlage beläuft sich bei “Typ A” auf € 2.500,- und bei “Typ B” auf € 10.000,-. Bei einer ratierlichen Einlage ist eine Mindestzeichnungssumme von € 7.200,- und eine Mindestrate von € 50,- monatlich vorgesehen.
Während bei der 5. RWB Global Market GmbH & Co. Typ A KG keine gewinnunabhängigen Entnahmen während der Fondslaufzeit vorgesehen sind, besteht bei der 5. RWB Global Market GmbH & Co. Typ B KG die Möglichkeit einer monatlichen Auszahlung, bzw. Ausschüttung in Höhe von bis zu 7% p.a. der gezeichneten Einmalanlage.
Die Risiken der 5. RWB Global Market GmbH & Co. KG’s
Das maximale Risiko für Anleger dieser Fondsgesellschaften besteht in einem möglichen Totalverlust der gezeichneten Einlage zzgl. Agio. Dieses Risiko kann sich insbesondere im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft oder der Objektgesellschaft realisieren. Da zum Zeitpunkt der Zeichnung größtenteils noch nicht feststeht, in welche und wieviele Zielfonds investiert werden wird, besteht für Anleger außerdem das Risiko, dass Zielfonds oder Zielunternehmen ausgewählt werden, die dem Anleger nicht bekannt sind und die letztlich die Ertragserwartungen nicht erfüllen.
Ein Verkauf oder eine Übertragung der Fondsbeteiligung ist regelmäßig nur erschwert möglich, da hierfür kein geregelter Zweitmarkt besteht. Während der Fondslaufzeit können Anleger ihre Investition grundsätzlich nicht ordentlich kündigen.
Rechtsrat für Anleger der 5. RWB Global Market GmbH & Co. KG’s
Falls Anleger sich bei Zeichnung ihrer Beteiligung des vorstehend beschriebenen (Totalverlust-) Risikos nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, die Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten gegenüber ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler, bzw. den beteiligten Initiatoren Schadensersatz geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.