Laut einer Bewertung des Informationsdienstes “fondstelegramm” vom 09.02.2013 handelt es sich bei dem Anlageangebot “EFI – Projekt China 3” der E.F.I. European Fund Investment GmbH (München) um einen Blindpool der höchsten Risikoklasse. Begründet wird diese Einschätzung vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass die rechtlichen Gegebenheiten in China, insbesondere der Erwerb von Bodennutzungsrechten in Auktionen ungewöhnlich abenteuerlich seien, so dass eine Investition in China ohne Beziehungen zu örtlichen Regierungsbehörden nahezu undenkbar wären. Zwar sollen die Akteure über solche Beziehungen verfügen. Allerdings würden die noch nicht feststehenden Struktur- und Beteiligungsverhältnisse hohe Unsicherheiten für den Fonds bergen. Außerdem seien die Fondsnebenkosten relativ hoch.
Das Beteiligungsangebot der E.F.I. GmbH & Co. Projekt China 3 KG
Mit ihrem Anlageangebot “EFI – Projekt China 3” will die Initiatorin E.F.I. European Fund Investment GmbH interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich an einer Immobilienprojektentwicklung in einer Stadt zweiten oder dritten Ranges in China zu beteiligen.
Gründungsgesellschafter des Fonds sind die E.F.I. Verwaltungs GmbH als Komplementärin, bzw. persönlich haftende Gesellschafterin und die Franconia Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH als Treuhänderin, bzw. Treuhandkommanditistin. Anbieterin, Prospektherausgeberin und Prospektverantwortliche ist die E.F.I. European Fund Investment GmbH.
Das geplante Fondsvolumen beläuft sich auf € 30 Mio. bis maximal € 60 Mio., wobei die Laufzeit des Fonds grundsätzlich unbefristet sein soll. Prognostiziert wird allerdings eine Laufzeit bis zum 31.07.2016.
Für ihre Investitionen sollen Anleger eine voraussichtliche Rendite von 11% p.a. bezogen auf das Eigenkapital erhalten. Der Gesamtrückfluss wird mit 133% bezogen auf das Kommanditkapital angegeben. Die Mindestbeteiligung pro Anleger beläuft sich auf € 20.000,- zzgl. Agio.
Die Beteiligung der Anleger kann entweder unmittelbar als Kommanditist des “EFI – Projekt China 3” oder mittelbar über einen Treuhänder erfolgen. Die Fondsgesellschaft selbst will sich mit dem über Anleger eingesammelten Eigenkapital über mehrere Zweckgesellschaften an einer oder mehreren Immobilienprojektentwicklungen beteiligen.
Das maximale Risiko einer Beteiligung an der E.F.I. GmbH & Co. Projekt China 3 KG besteht für Anleger in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft, bzw. einer oder mehrerer Zweckgesellschaften realisieren. Falls Anleger ihre Einlage in die Fondsgesellschaft durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben, haften sie unabhängig von etwaigen Ausschüttungen, bzw. Auszahlungen aus der Fondsgesellschaft grundsätzlich persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für Zins und Tilgung auf dieses Darlehen. Sollten sie daher – etwa bei ausbleibenden Ausschüttungen oder Auszahlungen – nicht in der Lage sein, diese Darlehensverpflichtungen aus eigenen Mitteln aufzubringen, kann dies zu ihrer persönlichen Zahlungsunfähigkeit bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz führen.
Rechtsrat für Anleger des “EFI – Projekt China 3”
Falls Anleger sich bei Zeichnung ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft der damit verbundenen Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlichen zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.