Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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BaumInvest 3 GmbH & Co. KG: “fondstelegramm” zweifelt an wirtschaftlicher Plausibilität

In einer Bewertung des Beteiligungsangebotes der BaumInvest 3 GmbH & Co. KG (Freiburg im Breisgau) vom 11.02.2012 äußert der Informationsdienst “fondstelegramm” auf der Basis des Prospekts Zweifel an der betriebswirtschaftlichen Plausibilität dieser Kapitalanlage. Begründet wird dies vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass “BaumInvest” stärker als andere Wettbewerber auf “soziale Rendite” setze und deswegen teilweise auch in Kredite an Kleinbauern investiere und Naturreservate finanziere. Dennoch werde ein beachtliche Rendite allein aus Holz- und Grundstücksverkauf versprochen. Eine qualifizierte Leistungsbilanz läge jedoch nicht vor, so dass der Nachweis der Erfolgsträchtigkeit des Konzeptes noch ausstehe.

Im übrigen ergäbe sich aus dem Prospekt nicht, vor welchem Hintergrund die dort vorgenommene Kalkulation der Holzpreise in den kommenden 20  Jahren und anderer Annahmen vorgenommen worden sei, so dass insoweit von bloßen Behauptungen ausgegangen werden müsse.

Daher handele es sich bei diesem Angebot um eine Investition für “Vertrauensselige”.

Das Beteiligungsangebot der BaumInvest 3 GmbH & Co. KG

Mit der Vermögensanlage “BaumInvest 3” bietet die Emittentin interessierten Anlegern die Möglichkeit, sich als Kommanditist an einer Fondsgesellschaft zu beteiligen, die über die Investition in eine Tochtergesellschaft in Costa Rica die Aufforstung von Weideflächen mit Edelhölzern betreibt. Zu diesem Zweck investiert die BaumInvest 3 GmbH & Co. KG ihr Gesellschaftskapital hauptsächlich in eine 100%ige Beteiligung an der Isla Bosques 3 S.A., die in Costa Rica Grundstücke erwerben und mit einem Mischbestand aus einheimischen Baumarten und Teak nachhaltig aufforsten will.

Gründungsgesellschafter dieses Fonds sind die BaumInvest 3 Verwaltungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und Herr Leo Pröstler als Gründungskommanditist, der gleichzeitig auch Gesellschafter und Geschäftsführer der Querdenker GmbH (Freiburg im Breisgau) ist, die den Vertrieb dieser Vermögensanlage koordiniert. Die Querdenker GmbH ist gleichzeitig Anbieterin dieser Vermögensanlage und Prospektveranwortliche. Als Mittelverwendungskontrolleur ist die Amann und Jörger Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft vorgesehen.

Das Fondsvolumen beläuft sich auf insgesamt € 12 Mio. und die Mindestbeteiligungssumme für jeden Anleger auf € 5.000,- zzgl. Agio. Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung vor dem 31.12.2023 wird ausgeschlossen.

Das maximale Risiko einer Beteiligung an der BaumInvest 3 GmbH & Co. KG besteht für Anleger in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft oder der Zielgesellschaft realisieren.

Rechtsrat für Anleger des sogen. “BaumInvest 3”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an der BaumInvest 3 GmbH & Co. KG der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren oder deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

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