Laut einer Bewertung des Kapitalanlagen-Informationsdienstes “fondstelegramm” vom 09.06.2010 handelt es sich bei dem Beteiligungsangebot der Solit 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG (Hamburg) um ein “Investment mit ungewissem Ausgang”. Begründet wird dies vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass der von der Beteiligungsgesellschaft angebotene Ansparplan unter der Voraussetzung steigender Preise für Gold und Silber “sittenwidrig” sei, da ein Abzielen auf die Volatilität der Kurse diese Sparvariante spekulativ mache.
Im übrigen ist nach Auffassung des “fondstelegramm” bei diesem Beteiligungsangebot auch deshalb Vorsicht geboten, weil Spekulations- und Taktikinvestitionen von institutionellen und (halb-) staatlichen Einrichtungen die Preisbildung nur schwer nachvollziehbar machen würden. Die Praxis habe gezeigt, dass Anleger bei solchen Fonds ggf. mit Verlust aussteigen, wenn sie in einer Baisse verkaufen wollen oder müssen.
Das Beteiligungsangebot der Solit 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG
Die Solit 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, mittelbar in die Wertentwicklung von Gold und Silber zu investieren. Dieses Konzept soll durch Direktinvestments in diese beiden Edelmetalle durch den Kauf von Barren mit maximaler Größe verwirklicht werden, die nach Angaben der Emittentin bei der Zürcher Freilager AG in der Schweiz eingelagert werden.
Das geplante Fondsvolumen beläuft sich auf insgesamt € 20 Mio. und soll in voller Höhe von den jeweiligen Investoren, bzw. Anlegern aufgebracht werden. Die Mindestbeteiligung für Anleger beläuft sich auf € 5.000,- zzgl. Agio.
Alternativ zu einer Einmalanlage wird auch ein Ansparplan angeboten, wobei die Mindestsparrate € 50,- pro Monat betragen soll. Die Laufzeit der Ansparphase wird mit mindestens 12 Monaten und höchstens 240 Monaten angegeben.
Anleger können der Solit 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG wahlweise als Direktkommanditist oder mittelbar über eine Treuhandgesellschaft beitreten.
Die Laufzeit der Gesellschaft beträgt 25 Jahre ab Schließung des Fonds. Eine Kündigung der jeweiligen Kommanditanteile soll frühestens nach Ablauf von 3 Jahren ab Beitritt und Volleinzahlung der Einlage möglich sein. Im übrigen wird eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit gegen Zahlung einer gesonderten Gebühr in Aussicht gestellt.
Das maximale Risiko einer Beteiligung an der Solit 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG besteht für Anleger in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft realisieren.
Rechtsrat für Anleger der Solit 2. Gold & Silber GmbH & Co. KG
Falls Anleger sich bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit verbundenen (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.
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