Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Bioenergie Rendite Fonds II bei “FINANZtest” durchgefallen

In einer Analyse geschlossener Ökofonds ist das Verbrauchermagazin “FINANZtest” in Ausgabe 11/2013 hinsichtlich des sogen. “Bioenergie Rendite Fonds II” des Initiators DeuKap Deutsche Kapitalanlagen zu dem Ergebnis gekommen, dass dieses Beteiligungsangebot für Privatanleger ungeeignet sei.

Begründet wurde diese Einschätzung von “FINANZtest” im wesentlichen damit, dass bei diesem Fonds ein sog. Prospektrisiko bestünde. Ein solches Prospektrisiko bedeutet laut “FINANZtest”, dass der Fondsinitiator die Verantwortung für den Prospekt, der die Geldanlage beschreibt, auf die Fondsgesellschaft überträgt, was ein Warnsignal sei. Enthalte der Prospekt nämlich fehlerhafte Angaben zu dem Fonds und entwickele der sich schlecht, müsste der Anleger seine eigene Fondsgesellschaft und damit auch sich selbst auf Schadensersatz verklagen, da er Mitunternehmer der Gesellschaft ist.

Das Beteiligungsangebot des “Bioenergie Rendite Fonds II”

Mit dem Anlageangebot an der Bioenergie Rendite Fonds II GmbH & Co. KG (Hamburg) will die Emittentin interessierten Anleger die Möglichkeit bieten, sich mittelbar an der Agrar Bioenergie Bleckede GmbH & Co. KG zu beteiligen, die ein Grundstück nebst Biogas-Bestandsanlage erwerben will, die modernisiert und erweitert werden soll.

Anbieterin und Emittentin dieser Vermögensanlage ist die Fondsgesellschaft selbst. Als Treuhänderin tritt die RT Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Dresden) auf.

Das Gesamtinvestitionsvolumen soll sich auf ca. € 3,627 Mio. belaufen, wovon ca. € 1,627 Mio. aus Eigenkapital und ca. € 2 Mio. aus Fremdkapital bestehen. Die Laufzeit dieser Vermögensanlage ist grundsätzlich unbefristet, soll aber erstmals zum 31.12.2032 ordentlich kündbar sein.

Ab dem Jahre 2014 sind für die Anleger Ausschüttungen in Höhe von 10% p.a. der Einlage geplant, die bis zum Jahre 2032 auf 35% p.a. steigen sollen. Am Ende der prognostizierten Laufzeit wird den Anlegern von der Rendite Fonds Verwaltungs GmbH außerdem in Aussicht gestellt, ihre Beteiligung zu einem gutachterlich ermittelten Kaufpreis zum Erwerb anzudienen.

Das Maximalrisiko für Anleger des sogen. “Bioenergie Rendite Fonds II” besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft oder der Zielgesellschaft realisieren. Falls Anleger ihre Einlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sind, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, droht möglicherweise sogar die Gefahr einer privaten Überschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

Rechtsrat für Anleger des “Bioenergie Rendite Fonds II”

Falls sich Anleger im Zeitpunkt der Zeichnung ihrer Beteiligung an diesem Fonds der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem “Bioenergie Rendite Fonds II” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlichen zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

 

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