Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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ACTIBA Immobilien Süddeutschland bei “FINANZtest” durchgefallen

In einer Analyse geschlossener Immobilienfonds ist das Verbrauchermagazin “FINNAZtest” in seiner Ausgabe 12/2012 hinsichtlich des sogen. “ACTIBA Immobilien Süddeutschland” (ACTIBA Fonds GmbH & Co. Immobilien Süddeutschland KG) zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Fonds für (Privat-) Anleger von vorneherein zu riskant sei.

Begründet wurde diese Einschätzung von “FINANZtest” im wesentlichen damit, dass diese Beteiligung wegen der aufgenommenen Kredite nicht empfohlen werden könne. Nimmt nämlich ein Fonds mehr als 50 Prozent des insgesamt für den Immobilienkauf benötigten Kapitals über Kredite auf, sind die Risiken für Anleger sehr hoch. Zwar entstünde der Eindruck, dass ein hoher Kreditanteil für den Anleger positiv sei. Allerdings könne ein hoher Kredit leicht zur Überschuldung des Fonds führen. Ausfälle bei den Einnahmen wirkten sich umso stärker aus, je mehr Fremdkapital aufgenommen werde.

Das Beteiligungsangebot des “ACTIBA Immobilien Süddeutschland”

Mit dem Anlageangebot an der ACTIBA Fonds GmbH & Co. Immobilien Süddeutschland KG will die Initiatorin ACTIBA Fonds AG (München) interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich ab einer Mindestzeichnungssumme von € 10.000,- mittelbar an diversen Einzelhandelsimmobilien in Bayern und Baden-Württemberg zu beteiligen.

Das Investitionsvolumen dieses Fonds soll sich auf ca. € 51 Mio. belaufen und das zu platzierende Eigenkapital auf € 15,5 Mio. bei einer prognostizierten Laufzeit bis zum 31.12.2018. Die Ausschüttungen für die Anleger sollen bei 6% p.a. liegen und ab einer Beteiligungssumme von € 100.000,- auch monatlich zahlbar sein.

Geworben wird von der ACTIBA Fonds AG u.a. mit der kurzen Laufzeit der Beteiligung, mit zwei Beteiligungsvarianten (“Kapital 70” und “Kapital 100”) sowie mit einem hohen Substanzwert von mehr als 90%.

Das Maximalrisiko für Anleger des “ACTIBA Immobilien Süddeutschland” besteht in einem möglichen Totalverlust der Einlage. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft realisieren.

Rechtsrat für Anleger der ACTIBA Fonds GmbH & Co. Immobilien Süddeutschland KG

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dieser Fondsgesellschaft der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem “ACTIBA Immobilien Süddeutschland” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

 

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