Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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SC Infrastructure Fonds I: FINANZtest hält Beteiligung für nicht empfehlenswert

In einer Analyse geschlossener Ökofonds ist das Verbrauchermagazin “FINANZtest” in Ausgabe 11/2013 hinsichtlich des sogen. “SC Infrastructure Fonds I” der Strasser Capital GmbH (München) zu der Bewertung gelangt, dass man eine Beteiligung an diesem Fonds für nicht empfehlenswert halte.

Begründet wurde diese Einschätzung im wesentlichen damit, dass bei diesem Beteiligungsangebot ein sogen. Blindpoolrisiko bestehe, da mehr als 10 Prozent der Fondsinvestitionen bei Fondsauflage noch nicht feststünden. Für den Anleger sei ein solcher Blindpool riskant, weil er sich kein vollständiges Bild über mögliche Risiken seiner Investition machen könne. Er müsse vielmehr “blind” darauf vertrauen, dass der Fondsanbieter die richtige Auswahl treffe und dabei keine eigenen Interessen verfolge.

Somit erfahre der Anleger bei einem Blindpool meist erst nach Vertragsabschluss, in was sein Geld investiert werde. Gefalle ihm die Auswahl nicht, sei er trotzdem für viele Jahre an den Fonds gebunden, weil die Beteiligung in der Regel nicht vor Ende der Laufzeit gekündigt werden könne.

 

Das Beteiligungsangebot der SC Infrastructure Fonds I GmbH & Co. KG

Mit der Vermögensanlage “SC Infrastructure Fonds I” will die Anbieterin Strasser Capital GmbH interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich ab einer Mindesteinlage von € 2.500,- mittelbar an Infrastrukturprojekten der Strasser Unternehmensgruppe zu beteiligen. Treuhänderin des Fonds ist die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft.

Die Anlagestrategie und Anlagepolitik der Fondsgesellschaft sieht vor, die SCW mit finanziellen Mitteln im Wege eines Nachrangdarlehens auszustatten, das ausschließlich zur Finanzierung und Realisierung solcher Infrastrukturprojekte verwendet werden darf.

Das Gesamtinvestitionsvolumen des “SC Infrastructure Fonds I” mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2017 soll bei € 10 Mio. zzgl. Agio liegen. Am Ende der Laufzeit wird den Anlegern eine Gesamtauszahlung von 124% der Einlage (ohne Agio) vor Steuern in Aussicht gestellt, was einer Rendite von 6% p.a. bezogen auf die Einlage entsprechen würde. Die (End-) Auszahlung soll am 31.01.2018 erfolgen.

Das maximale Risiko für Anleger dieses Fonds besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft oder des Anlageobjektes realisieren. Sollte ein Anleger seine Einlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Rückzahlung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über das Risiko eines Totalverlustes hinaus die Gefahr einer persönlichen Überschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Anleger des “SC Infrastructure Fonds I”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dieser Fondsgesellschaft der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung am sogen. “SC Infrastructure Fonds I” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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