Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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FIRST Invest Deutsche Lebensmittelmärkte Fonds 01 laut “FINANZtest” nicht empfehlenswert

In einer Analyse geschlossener Immobilienfonds wurde das Beteiligungsangebot der FIRST INVEST Deutsche Lebensmittelmärkte Fonds 01 GmbH & Co. KG (Kassel) von dem Verbrauchermagazin “FINANZtest” (Ausgabe 12/2012) für Anleger als nicht empfehlenswert erachtet, weil diese Beteiligung für Anleger von vorneherein zu riskant sei.

Begründet wurde diese Einschätzung von “FINANZtest” im wesentlichen damit, dass es sich bei diesem Fonds um einen Blindpool handelt, bei dem mehr als 10 Prozent der direkten oder indirekten Immobilieninvestitionen bei Zeichnung durch den Anleger noch nicht feststünden, weswegen es sich hierbei letztlich um eine Vertrauensinvestition in das Fondsmanagement handele. Das Risiko sei für einen Anleger daher nur schwer kalkulierbar.

Das Beteiligungsangebot des “FIRST INVEST Deutsche Lebensmittelmärkte Fonds 01”

Mit dem Beitrittsangebot zu diesem Fonds will die Emittentin interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, ab einer Mindestzeichnungssumme von € 5.000,- mittelbar als Treugeber oder unmittelbar als Kommanditist in (Einzel-) Handelsimmobilien zu investieren, die von Lebensmittelkonzernen langfristig angemietet werden sollen.

Für ihre Investition werden den Anlegern Ausschüttungen in Höhe von 6,25% p.a. während der Laufzeit und Gesamtausschüttungen von 185,16% zum Ende der Fondslaufzeit in Aussicht gestellt, die für den 31.12.2023 prognostiziert wird.

Mit den eingeworbenen Anlegergeldern will der “FIRST INVEST Deutsche Lebensmittelmärkte Fonds 01” ein Portfolio von fünf Einzelhandelsimmobilien erwerben, wobei das Fondsvolumen einen Betrag von rund € 15,3 Mio. erreichen soll.

Insgesamt 47 Prozent des Fondsvolumens inklusive Agio sollen aus Eigenkapital finanziert werden und 53 Prozent aus Fremdkapital.

Das maximale Risiko für Anleger besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft realisieren.

Sollten Anleger ihre Einlage fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über das Totalverlustrisiko hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

Rechtsrat für Anleger des “FIRST INVEST Deutsche Lebensmittelmärkte Fonds 01”

Falls sich Anleger im Zeitpunkt ihres Beitritts zu dieser Fondsgesellschaft der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem “FIRST INVEST Deutsche Lebensmittelmärkte Fonds 01” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

 

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