Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Abakus Balance 3: Portfoliofonds als “Black Box”?

Nach einer Analyse des Kapitalanlagen-Informationsdienstes “fondstelegramm” handelt es sich bei dem sogen. “Abakus Balance 3” (Abakus Balance GmbH & Co. 3. KG) um einen “Portfoliofonds als Black Box”, bei dem die niedrige Höhe der Mindestbeteiligung die Gefahr berge, dass Anleger mit der falschen Risikoklasse diesen Fonds zeichnen könnten.

Laut “fondstelegramm” seien bei diesem Fonds die bevorzugten Zielmärkte weit gefasst und darüber hinausgehende Investitionskriterien nicht festgelegt. Daher wisse ein Anleger in keinerlei Hinsicht, was ihn – auch steuerlich – erwarten könnte.

Der Fonds setze ein blindes Vertrauen in die Initiatoren voraus und erreiche lediglich die Renditeerwartung einheimischer Mietwohnungsfonds.

 

Das Anlageangebot des “Abakus Balance 3”

Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot will die Emittentin interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, ab einer Mindestanlagesumme von € 5.000,- zzgl. Agio mittelbar in verschiedene Zielmärkte (Transport und Logistik, Umwelt und Energie, Immobilien u.a.) zu investieren. Da die konkreten Zielinvestitionen bei Auflage des Fonds jedoch noch nicht feststehen, handelt es sich bei diesem Angebot um einen sogen. Blind Pool.

Das geplante Fondsvolumen soll sich auf ca. € 25 Mio. belaufen und bis auf das Doppelte erhöht werden können. Die Aufnahme von Fremdkapital auf der Ebene der Fondsgesellschaft ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Die Laufzeit des Fonds beträgt ca. 12 Jahre und soll am 31.12.2021 enden. Eine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung der Beteiligung soll erstmals nach sechs Jahren seit dem Fondsbeitritt bestehen.

Die Zielrendite wird mit ca. 6-7% p.a. (IRR vor Steuern) angegeben. Investierte Anleger sollen Auszahlungen, bzw. Ausschüttungen von durchschnittlich rund 15% p.a. erhalten.

Das maximale Risiko für Anleger des “Abakus Balance 3” besteht in einem möglichen Totalverlust des gezeichneten Kapitals nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft realisieren.

Sollten Anleger ihre Einlage durch ein privates Darlehen finanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung aus eigenen Mitteln zu tragen, besteht über das Risiko eines Totalverlustes hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Anleger des “Abakus Balance 3”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an diesem Fonds der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem sogen. “Abakus Balance 3” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz von den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Im Jahre 2009 wurde Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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