Die im Jahre 2009 gegründete Derivest GmbH (Marktredwitz) bietet interessierten Anlegern an, in Form einer sogen. “festverzinslichen Kapitalanlage” an einem von dem Unternehmen initiierten “Anlagekonzept” zu partizipieren. Gegenstand dieser “festverzinslichen Kapitalanlage” sollen dabei sogen. “Nachrangdarlehen” sein, die die Anleger der Gesellschaft gewähren. Für diese Darlehensgewährung sollen die Anleger sodann von der Gesellschaft je nach Tranche (1. Tranche, 2. Tranche, Deriflex) Zinsen in Höhe von 3,25% p.a. bis zu 7,5% p.a. erhalten.
Die Geschäftstätigkeit der Derivest GmbH besteht nach eigenen Angaben in der Verwaltung eigenen Vermögens und allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die mit den o.g. Nachrangdarlehen eingeworbenen Anlagemittel sollen dabei schwerpunktmäßig in solide und inflationsgeschützte Werte wie z.B. festverzinsliche Wertpapiere, Festzinsanlagen, Sachwerte und sonstige Beteiligungsangebote investiert werden.
Bei sämtlichen dieser Anlageaktivitäten soll der Fokus auf einem Vermögenserhalt sowie die Erzielung einer nachhaltigen und überdurchschnittlichen Rendite liegen. Durch die Erträge der jeweiligen Investitionen sollen die entsprechenden finanziellen Mittel für die Zinszahlungen an die Anleger und die Rückzahlung der Nachrangdarlehen erwirtschaftet werden.
Risiken von Nachrangdarlehen der Derivest GmbH
Ein nicht unerhebliches Verlustrisiko für Anleger, bzw. Darlehensgeber der Gesellschaft besteht u.a. darin, dass die dem Unternehmen gewährten Darlehen regelmäßig mit einem sogen. “Nachrang” versehen sind. Dieser “Nachrang” bedeutet, dass etwaige Zins- und Rückzahlungsansprüche der einzelnen Darlehensgeber erst nach einer Befriedigung sonstiger (Gesellschafts-) Gläubiger ausgezahlt werden müssen.
Ein weiteres Risiko ist darin zu sehen, dass bei den Geschäftsführern der Derivest GmbH (Gerhard Schaller, Markus Fürst) ein Interessenkonflikt vorliegt, weil diese gleichzeitig Geschäftsführer der Vermögensverwalterin der Emittentin, der Fa. Sensus Vermögensverwaltungen GmbH, sind. Aufgrund dieser Interessenkollision ist nämlich nicht auszuschließen, dass diese beiden Personen bei der Abwägung der unterschiedlichen, ggf. auch gegenläufigen Interessen der vorgenannten Gesellschaften nicht diejenigen Entscheidungen treffen, die sie treffen würden, wenn eine solche Interessenkollision nicht bestünde.
Außerdem besteht das Risiko, dass die von der Emittentin geplante Anlagestrategie nicht umgesetzt, bzw. geändert wird, etwa durch die Investition der Anlegergelder in andere verbundene Unternehmen der sogen. Sensus-Gruppe.
Das maximale Risiko für Anleger, bzw. Darlehensgeber der Derivest GmbH, das sich im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft realisieren kann, besteht in einem möglichen Totalverlust der eingezahlten Gelder nebst Zinsen.
Rechtsrat für Anleger, bzw. (Nachrang-) Darlehensgeber der Derivest GmbH
Falls sich Anleger, bzw. (Nachrang-) Darlehensgeber der Gesellschaft bei Zeichnung ihrer Kapitalanlage der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre (Nachrang-) Darlehensverträge vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren der Derivest GmbH und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu der oben genannten Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.