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Solarenergie 2 Deutschland von Neitzel & Cie. mit undurchsichtigem Konzept?

Laut einer Bewertung des Verbrauchermagazins FINANZtest (Stiftung Warentest) in Heft 8/2011 handelt es sich bei dem Beteiligungsangebot “Solarenergie 2 Deutschland” (Zweite Solarenergie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG) der Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbH & Co. KG (Hamburg) um ein undurchsichtiges Konzept.

Begründet wird dies von FINANZtest u.a. mit hohen Kosten dieses Angebots, mit einem sehr hohen Kreditanteil auf der Ebene der Betreibergesellschaften und mit Interessenkonflikten, da alle Beteiligten miteinander verbunden seien.

Kritisiert wird außerdem die konzeptionsgemäß vorgesehene Gebühr von 4 Prozent zulasten der Anleger bei einem Verkauf der Anlagen.

Das Beteiligungsangebot des “Solarenergie 2 Deutschland” im Überblick

Mit ihrem Beteiligungsangebot an dem sogen. “Solarenergie 2 Deutschland” wollen die Initiatoren interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich ab einer Mindestzeichnungssumme von € 10.000,- mittelbar über die Treuhänderin an der Planung, dem Erwerb, dem Betrieb und der Verwaltung einer oder mehrerer Photovoltaik-Anlagen zu beteiligen.

Das angestrebte Fondsvolumen wird mit ca. € 10 Mio. zzgl. Agio angegeben und kann um weitere € 5 Mio. zzgl. Agio erhöht werden.

Die Beteiligungsgesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit gegründet und soll erstmals zum 31.12.2030 ordentlich gekündigt werden können.

Gründungsgesellschafter des Fonds sind die NCF Fondsverwaltung GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbH & Co. KG als Gründungskommanditistin und die Neitzel & Cie. Treuhand GmbH als Treuhandkommanditistin. Für die Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle wurde die PKF Oldenburg ZP KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingesetzt.

Risiken einer Beteiligung an der “Zweite Solarenergie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG”

Das maximale Risiko für Anleger des “Solarenergie 2 Deutschland” besteht in einem möglichen Totalverlust der Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft oder einer oder mehrerer Betreibergesellschaften realisieren.

Sollten Anleger ihre Einlage in die Fondsgesellschaft durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr aus eigenen Mitteln in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aufzubringen, besteht über einem möglichen Totalverlust hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz.

Rechtsrat für Anleger des “Solarenergie 2 Deutschland”

Falls Anleger sich bei Zeichnung ihrer Beteiligung an diesem Fonds der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem “Solarenergie 2 Deutschland” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

 

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