Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Publity Performance Fonds Nr. 8 in der Kritik des “fondstelegramm”

In einer Bewertung vom 07.04.2016 kommt der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm” hinsichtlich des Beteiligungsangebotes “Publity Performance Fonds Nr. 8” zu der Einschätzung, dass es sich hierbei um eine weitere Kapitalanlage handele, bei der weder der Anbieter noch das Produkt überzeugen könnten.

Begründet wird diese Auffassung vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass dieses Angebot eine opportunistische Investitionsstrategie verfolge und über eine hohe Fremdfinanzierung verfüge. Unerfreulich sei ferner die beträchtliche Kostenbelastung, eine nicht nachvollziehbare Ergebnisprognose und die Tatsache, dass die Anbieterin keinen aktuellen Leistungsnachweis vorlegen könne oder wolle.

Letztlich bleibe bei dieser Kapitalanlage die Frage offen, warum Anleger gerade in dieses Marktsegment investieren und gerade dieser Gesellschaft ihr Geld anvertrauen sollten.

 

Das Beteiligungsangebot “Publity Performance Fonds Nr. 8” im Überblick

Mit ihrem Beteiligungsangebot an der Publity Performance Fonds Nr. 8 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (Leipzig) will die Emittentin interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, ab einem Mindestanlagebetrag von € 10.000,- zzgl. Agio mittelbar in den Erwerb, die Bewirtschaftung und die anschließende Veräußerung von Immobilien zu investieren.

Die Fondslaufzeit soll planmäßig mit Ablauf des 31.12.2021 enden, sofern nicht die Gesellschafter durch einen entsprechenden Beschluss eine Verlängerung um bis zu zwei Jahren beschließen oder wenn eine Liquidation der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt nach Auffassung der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nicht dem wirtschaftlichen Interesse der Anleger entspricht.

Das Kommanditkapital der Gesellschaft beläuft sich planmäßig auf € 30 Mio. und kann auf bis zu € 45 Mio. erhöht werden.

Für ihre Beteiligung werden den Anlegern Auszahlungen, bzw. Ausschüttungen von 2,5% p.a. bis zu 5% p.a. in Aussicht gestellt. Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss liegt bei 152,37% vor Steuern.

Gründungsgesellschafter des Fonds sind die Publity Emissionshaus GmbH (Leipzig) als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die HF Treuhand GmbH als Treuhandkommanditistin. Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) fungiert die Publity Performance GmbH.

 

Die Risiken des “Publity Performance Fonds Nr. 8”

Da die Fondsgesellschaft nach den Anlagebedingungen berechtigt ist, zu Absicherungszwecken Derivatgeschäfte zu tätigen, besteht die Gefahr, dass sich mit solchen Derivaten verbundene Markt- und Wertänderungsrisiken realisieren. Falls eine Derivatposition vorzeitig aufgelöst werden muss, kann dies zu mehr oder weniger großen wirtschaftlichen Nachteilen führen, die u.a. darin bestehen, dass die Fondsgesellschaft gezwungen ist, für andere Zwecke vorgesehene Liquidität einzusetzen, die dann für weitere Investitionen oder für die Vornahme von Auszahlungen an die Anleger fehlt.

Ein weiteres Risiko für Anleger des “Publity Performance Fonds Nr. 8” besteht in möglichen Interessenkollisionen auf Seiten der Initiatoren, da die Publity AG hundertprozentige Gesellschafterin der Publity Emissionshaus GmbH ist und der Vorstand der Publity AG über die gesellschaftsrechtliche und organschaftliche Stellung Einfluss auf die nachgeordneten Gesellschaften nehmen kann.

Da die Fondsgesellschaft im übrigen maßgeblich vom Fachwissen seiner Geschäftsführung und Vertragspartner abhängig ist, besteht darüber hinaus ein sogen. Schlüsselpersonenrisiko.

Das maximale Risiko für Anleger besteht in einem möglichen Totalverlust seiner Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich u.a. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft realisieren.

 

Rechtsrat für Anleger des “Publity Performance Fonds Nr. 8”

Falls Anleger sich bei Zeichnung ihrer Fondsbeteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem “Publity Performance Fonds Nr. 8” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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