Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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KSH Energy Fund II: Erfolg mit Restrukturierungskonzept?

Vor einigen Tagen hat der sogen. “KSH Energy Fund II” seinen Anlegern ein Restrukturierungskonzept vorgelegt, wonach das Fondskapital auf Basis gutachterlich ermittelter Projektwerte herabgesetzt und sodann eine Kapitalerhöhung zur Deckung der laufenden Kosten und für neue Investitionen erfolgen soll.

Außerdem sieht dieses Restrukturierungskonzept vor, dass zur Bündelung der Kräfte und zur Reduzierung laufender Kosten die Fondsgesellschaft mit der KSH Energy Fund GmbH & Co. KG und der KSH Energy Fund III GmbH & Co. KG zusammengeführt werden soll.

Als Alternative zu einer Restrukturierung und Weiterführung des Fonds wird den Anleger wahlweise die Möglichkeit geboten, über einen Verkauf der Erdölprojekte und die anschließende Beendigung, bzw. Liquidation der Fondsgesellschaft zu beschließen. Laut einem Gutachter soll sich der aktuelle Wert des Fonds auf ca. USD 326.000,- belaufen.

Gründe für das Restrukturierungskonzept des “KSH Energy Fund II”

Nach Angaben der Fondsgesellschaft sollen massive wirtschaftliche Schwierigkeiten eine Restrukturierung der Gesellschaft erforderlich machen. Grund hierfür soll angeblich u.a. ein unerwartet starker Preisverfall in der Öl- und Gasindustrie sein, wodurch die Einnahmen auf ein Niveau gesunken seien, bei dem derzeit nicht einmal die laufenden Produktions- und Verwaltungskosten gedeckt seien.

Ohne weitere finanzielle Mittel sollen Liquiditätsengpässe drohen, die unter Umständen zu einer Insolvenz des Fonds führen könnten.

Obwohl in den Prospekten und Werbematerialien suggeriert wurde, die Öl- und Gaspreise würden zukünftig weiter steigen, scheinen jedoch insbesondere Fehlinvestitionen, Fehlkalkulationen und fehlerhafte Prognosen zu den erheblichen Verlusten der Fondsgesellschaft geführt zu haben.

Laut einer Bewertung des Kapitalanlagen-Informationsdienstes “fondstelegramm” ist es allerdings nicht überraschend, dass für diesen Misserfolg nunmehr nur externe Faktoren verantwortlich gemacht werden.

Rechtsrat für Anleger und Zeichner des “KSH Energy Fund II”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken ihrer Investition nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz von den Initiatoren oder deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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