Conrendit 17 GmbH & Co. KG Infrastrukturlösungen: Schwer kalkulierbare Risiken
In einer Fondsanalyse vom 26.07.2010 kommt der Brancheninformationsdienst “fondstelegramm” zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem (Beteiligungs-) Angebot der “ConRendit 17 GmbH & Co. KG” Infrastrukturlösungen um ein wenig überzeugendes Produkt mit schwer kalkulierbaren (Bonitäts-) Risiken handele.
Der Fonds investiere in mobile Infrastruktur-Lösungen zur Unterbringung und Versorgung von Personen durch Kauf und späteren Verkauf von Containern, die u.a. als Werkstatt, Büro oder zu Wohnzwecken genutzt und einfach umgerüstet werden können.
Diese Container würden von der “ConRendit 17” im Rahmen eines “sale and lease back”-Vertrages an eine Royal Funding Corporation (USA) vermietet, die diese ihrerseits an internationale Partner und Kunden weitervermietet und zum Ende der Fondslaufzeit im Jahre 2014 ggf. verkauft.
Vom “fondstelegramm” wird u.a. bemängelt, dass im Prospekt konkrete Aussagen zur Finanzkraft beider Unternehmen fehlen. Auch ein externes Bonitäts-Rating des ConRendit 17 GmbH & Co. KG Infrastrukturlösungen sei im Emissionsprospekt nicht enthalten.
Nach der Prognoserechnung würden dem Fonds bis Ende 2014 unter Berücksichtigung der Erlöse aus einem Verkauf der Container ein Rückfluss von 142,7 Prozent in Aussicht gestellt, wobei für die Veräusserung der Container 30 Prozent der Anschaffungskosten zugrunde gelegt werden. Die Anleger sollen eine Auszahlung, bzw. Rückzahlung von 128,6 Prozent nach Steuern erhalten, wobei sich die Rendite unter Berücksichtigung der Kosten allerdings nur auf rund 3,8 Prozent pro Jahr belaufe.
Alles in allem meint das “fondstelegramm”, dass das Angebot des Infrastrukturfonds ConRendit 17 GmbH & Co. KG im Ergebnis nicht überzeuge, weil einerseits im Prospekt wesentliche Informationen zur Bonität der Vertragspartner fehlen und weil sich andererseits die anfänglichen und laufenden Kosten stark auf den Gesamtüberschuss des Anlegers auswirken würden.
Rechtsrat für Anleger des “ConRendit 17”
Falls Anleger sich bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit einhergehenden (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung am “ConRendit 17” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den beteiligten Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.