Laut Pressemitteilung vom 21.02.2017 wurde die Tree Value Forestry GmbH (Oberursel) von der Verbraucherzentrale Hamburg wegen irreführender Werbung für ein Waldinvestment erfolgreich abgemahnt.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale hat das Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung in vollem Umfang abgegeben und verzichtet zukünftig auf (Werbe-) Aussagen wie “Edelholz, eine nachhaltige und sichere Sachwertanlage”, “Grundbuchbesichert durch tree value forestry”, “Ertragssichere Reservefläche gegen Ernteausfall und Baumpool” oder “Mahagoniholz bringt 9% p.a.”.
Verbraucherzentrale Hamburg über Tree Value Forestry: “Viel Risiko, wenig Kontrolle”
In ihrer Pressemitteilung vom 21.02.2017 verweist die Verbraucherzentrale Hamburg darauf, dass die von der Tree Value Forestry GmbH angebotene Form einer Direktinvestition mit erheblichen Risiken verbunden ist. Als Eigentümer von Mahagonibäumen in einem Karibikstaat hätten Anleger kaum Kontrolle über ihr Investment. Zudem würden sie hinsichtlich der Qualität, der Verkäuflichkeit und des erzielbaren Preises das volle Risiko tragen.
Hinzu kämen Währungs- und Wechselkursrisiken, was bei einer möglichen Insolvenz der Tree Value Forestry GmbH zu einem Totalverlust der Investitionen führen könne. Auf diese Risiken sei die Gesellschaft in ihrer Werbung für das Produkt “Lucrecia” nicht eingegangen, sondern habe stattdessen die vermeintliche Sicherheit dieses Investments in den Vordergrund gestellt.
Rechtsrat für Anleger bei der Tree Value Forestry GmbH
Falls sich Anleger und Investoren bei Abschluss ihrer Verträge mit dem Unternehmen der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber durch werbliche Angaben oder durch ihren Anlageberater oder Vermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Verträge vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.
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