Mit Schreiben vom 28.03.2017 hat die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH ihren Anlegern mitgeteilt, dass die noch ausstehenden Zinszahlungen aus dem vierten Quartal 2016 ebenso wie die anstehende Zinszahlung zum 31.03.2017 bis auf weiteres nicht geleistet werden können.
Begründet wird dieser Aufschub mit angeblich “verzögerten Zahlungsströmen” bei der Auszahlung der Einspeisevergütung in Italien und angeblichen “Rekultivierungsmaßnahmen” in Lettland.
Um die (Zins-) Zahlungen wieder aufnehmen zu können, will die Gesellschaft in einem ersten Schritt derzeit nicht benötigtes Anlagevermögen in Form von Blockheizkraftwerken verkaufen, wobei die entsprechenden Verträge in den nächsten Tagen unterzeichnet werden sollen.
Gleichzeitig weist die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH ihre Anleger darauf hin, dass zwischenzeitlich weitere Investitionen in bestehende Anlagen in Lettland und Italien erfolgt seien und dass ein weiteres Projekt vorangetrieben wurde, bei dem in nachwachsende Rohstoffe investiert werden soll.
Totalverlustgefahr bei Grüne Werte Wertzins 2 GmbH?
Angesichts der Tatsache, dass die Gesellschaft nach eigenen Angaben bereits jetzt einen Teil ihres Anlagevermögens verkaufen muss, um fällige Zinszahlungen an ihre Anleger leisten zu können, stellt sich die Frage, aus welchen Mitteln später noch die Rückzahlung des investierten Anlagevermögens an die Anleger erfolgen soll.
Unklar bleibt außerdem, warum die Gesellschaft zuletzt angeblich weitere Investitionen in bestehende Anlagen und in ein neues Projekt getätigt hat, anstatt mit diesen Geldern die Zinsansprüche ihrer Anleger zu bedienen.
Sollte durch den Verkauf von Anlagevermögen zur Begleichung fälliger Zinsforderungen dessen Wert weiter schrumpfen, würde dies unter Umständen dazu führen, dass die Gesellschaft irgendwann nicht mehr in der Lage ist, die Mittel für eine Rückzahlung der Nachrangdarlehen zu aufzubringen, was wiederum eine Insolvenz der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH zur Folge haben könnte.
Im Falle einer solchen Insolvenz droht Anlegern möglicherweise sogar ein Totalverlust ihrer Ansprüche.
Rechtsrat für Anleger der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH
Anleger, die bislang vergeblich auf die Zahlung ihrer fälligen Zinsansprüche aus den mit der Gesellschaft abgeschlossenen Nachrangdarlehen oder die Rückzahlung des der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH zur Verfügung gestellten Darlehenskapitals warten, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Verträge vorzeitig aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen, bzw. im Falle etwaiger Verluste Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.