Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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DF Deutsche Finance Private Fund I in der Kritik des “fondstelegramm”

In einer Analyse des “DF Deutsche Finance Private Fund I” meint der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm”, dass die Diversifizierung dieses Fonds in zahlreiche Zielfonds, mehrere Investmentländer und unterschiedliche Nutzungsarten zwar hoch sei. Allerdings seien auch die dabei verursachten Nebenkosten erheblich, wobei Anbieter erst noch beweisen müsse, dass die in Aussicht gestellten Gewinne am Ende tatsächlich eintreten.

In welche konkreten Zielfonds mit welchen Managern eigentlich investiert werde, bleibe hinter verschlossenen Türen. Daher könne der Anleger im Endeffekt nicht ermessen, was ihn tatsächlich erwartet und ob die erzielten Nachsteuer-Renditen den beträchtlichen Risiken tatsächlich gerecht würden.

Daher sei eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft für solche Anleger, die einigermaßen sichere Rückflüsse erwarten,, nicht geeignet, auch wenn die niedrige Mindestbeteiligung verlockend klingen möge.

 

Das Angebot des “DF Deutsche Finance Private Fund I” im Überblick

Die DF Deutsche Finance Private Fund I GmbH & Co. geschlossene Investment KG will interessierten Anlegern mit ihrem Beteiligungsangebot die Möglichkeit bieten, sich ab einem Mindestanlagebetrag von € 5.000,- zuzüglich Agio als Treugeber an der Fondsgesellschaft zu beteiligen.

Das wesentliche Anlageziel besteht darin, vor allem Privatanlegern Zugangswege zu exklusiven immobilienbezogenen Investitionen zu ermöglichen, die in der Regel nur institutionellen Investoren zugänglich sind.

Das geplante Kommanditkapital des Unternehmens beläuft sich auf € 35 Mio. und kann auf bis zu € 100 Mio. erhöht werden.

Die Laufzeit des Fonds soll am 30.06.2023 enden, wobei allerdings eine Verlängerungsoption von bis zu drei Jahren besteht. Der Gesamtmittelrückfluss aus dieser Anlage am Laufzeitende wird mit 150% prognostiziert.

Gründungsgesellschafter des “DF Deutsche Finance Private Funds I” sind die DF Deutsche Finance Managing GmbH als persönliche haftenden Gesellschaft (Komplementärin) und die DF Deutsche Finance Trust GmbH als Treuhandkommanditistin.

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde die DF Deutsche Finance Investment GmbH eingesetzt und als Verwahrstelle fungiert die Caceis Bank Deutschland GmbH.

 

Die Risiken des “DF Deutsche Finance Privat Fund I”

Bei dem Beteiligungsangebot besteht zunächst ein sogenanntes “Blindpoolrisiko”, da zum Zeitpunkt der Prospekterstellung die jeweiligen Investitionen noch nicht feststehen.

Durch die mehrstöckige Beteiligungsstruktur mit zum Teil im Ausland belegenen Gesellschaften können sich darüber hinaus erhöhte Risiken hinsichtlich des Rücktransfers der Erträge der Zielinvestitionen nach Deutschland realisieren.

Da die DF Deutsche Finance Holding AG die 100%-ige Gesellschafterin der Komplementärin, der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft, der Treuhandkommanditistin sowie diverser mit der Eigenkapitalbeschaffung beauftragte Unternehmen (DF Deutsche Finance Consulting GmbH, DF Deutsche Finance Advisors GmbH, DF Deutsche Finance Networks GmbH) ist, besteht auch das Risiko möglicher Interessenkonflikte

Als Maximalrisiko für Anleger des Fonds kommt die Möglichkeit eines Totalverlustes ihrer Einlage nebst Agio in Betracht. Sollten Anleger ihre Einlage in den Fonds durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aufzubringen, droht über das Risiko eines Totalverlustes hinaus eine zusätzliche Verschuldung des Anlegers bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Anleger des “DF Deutsche Finance Private Fund I”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dem Fonds der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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