In einer Pressemitteilung vom 30.06.2014 übt der Finanznachrichtendienst “GoMoPa” harte Kritik über die grünen Werbeversprechen der Timberfarm GmbH (Düsseldorf) und weist ausdrücklich darauf hin, dass die von diesem Unternehmen angebotene Geldanlage in Kautschukplantagen hochriskant sei.
Laut “GoMoPa” verspreche das Unternehmen interessierten Anlegern jährliche Renditen zwischen 8 und 14 Prozent und werbe mit Versprechen wie “garantiertes Wachstum”, “garantierter Ertrag”, “garantierter Wertzuwachs” und “sichere und garantierte Einkünfte”, die sich in “überdurchschnittlichen Renditen” niederschlagen sollen. Zudem gäbe die Gesellschaft an, die von ihr angebotenen Vermögensanlagen seien “inflationsgeschützt” und “jederzeit handel- und veräußerbar”.
Dennoch gelte, dass es sich bei den Timberfarm-Investments und hochriskante Sachwertinvestitionen handele.
Das Anlageangebot der Timberfarm GmbH im Überblick
Die Initiatorin bietet potentiellen Investoren an, ab einem Mindestbetrag von € 4.000,- eigene Kautschukbäume auf ihren Forstanlagen in Panama als Geldanlage zu erwerben. Im Gegenzug hierfür sollen die Anleger eine “Baumeigentumsurkunde” erhalten, die den Besitz der Kautschukbäume angeblich verbriefen und gleichzeitig den Erlös aus dem Verkauf von Latexmilch und des Holzes garantieren soll.
Der Rückfluss der Erlöse aus Kautschuk- und Holzerträgen wird mit über 400% angegeben, so dass es sich bei dieser Investition um ein Anlage- und Renditeobjekt der Spitzenklasse handele. Außerdem wird diese Form der Geldanlage damit beworben, dass sie den Anlegern ein “überaus lohnendes Extra-Einkommen” verschaffen werde und zudem ein “starkes Renten- und Vorsorgepaket” darstelle, das “sozial sinnvoll”, “nachhaltig” und “umweltschonend” sei.
Hinweise auf irgendwelche Risiken wie etwa das Risiko eines möglichen Totalverlustes dieser Geldanlage enthält die betreffende Broschüre der Timberfarm GmbH allerdings nicht.
Rechtsrat für Anleger bei der Timberfarm GmbH
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Verträge mit der Anbieterin der mit dieser Geldanlage verbundenen Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre vertraglichen Vereinbarungen mit der Timberfarm GmbH vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren oder deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.