Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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SolEs 22 GmbH & Co. KG in der Kritik des “fondstelegramm”

Bei dem Solarfonds SolEs 22 GmbH & Co. KG des Düsseldorfer Anbieters Voigt & Coll. GmbH handelt es sich nach Auffassung des Kapitalanlagen-Informationsdienstes “fondstelegramm” in einer Fondsanalyse vom 19.03.2010 um einen Blindpool mit weit gefassten Investitionskriterien, bei dem die Beurteilung des Angebotes für interessierte Anleger aufgrund der weitgehenden Investitionsfreiheit schwierig sei.

Nach Angaben der Emittentin sollen PV-Anlagen in Spanien, Italien und/oder Frankreich erworben werden und eine Anfangsrendite von mindestens 10% p.a. erwirtschaften.

Für diese Investitionen, an denen sich interessierte Anleger ab einem Mindestanlagebetrag von € 10.000,- zuzüglich Agio mittelbar über die Fondsgesellschaft beteiligen können, will die Emittentin zwischen € 40 Mio. und € 100 Mio. einsammeln, um dieses Eigenkapital sodann an diverse Projektgesellschaften weiterzuleiten.

Diese wiederum sollen die eingeworbenen Mittel verschiedenen Betreibergesellschaften zur Verfügung stellen, die letztlich die vorgesehenen Solaranlagen betreiben.

 

Risiken einer Beteiligung an der SolEs 22 GmbH & Co. KG

Bei einer Beteiligung an dem sogenannten “SolEs 22” besteht zunächst das Risiko einer Interessenkollision auf Seiten der handelnden Personen und Unternehmen, da diese innerhalb der Investmentstruktur zumindest teilweise in verschiedenen Positionen gleichzeitig tätig sind. Aufgrund dieser Interessenkollision ist nicht auszuschließen, dass sich wirtschaftliche Risiken aus anderweitigen Tätigkeiten der beteiligten Gesellschaften und Personen auch nachteilig auf die vorliegende Investition auswirken und zwar insbesondere dann, wenn es zu einer Insolvenz eines der Beteiligten kommen sollte.

Da die Erlöse der Betreibergesellschaften ausschließlich aus der Vergütung für die Einspeisung des mittels der Solarkraftwerke erzeugten Stroms bestehen und die Höhe dieser Vergütungen unter anderem von der an die Energieversorger gelieferten Strommenge sowie von den jeweiligen landesspezifischen Regelungen zur Einspeisevergütung abhängen, besteht außerdem das Risiko, dass weniger Strom erzeugt wird, als dies prognostiziert wurde, dass der erzeugte Strom nicht abgenommen wird oder dass sich die Regelungen zur Einspeisevergütung, bzw. zur Stromabnahme in einer für die SolEs 22 GmbH & Co. KG nachteiligen Weise verändern.

Im ungünstigsten Fall kann die Verwirklichung eines der vielfältigen Risiken zum vollständigen Verlust des eingezahlten Kapitals einschließlich Agio führen. Sollte ein Anleger auf die Kapitalrückflüsse aus dieser Beteiligung angewiesen sein, etwa um Forderungen einer diese Kapitalanlage finanzierenden Bank oder sonstiger Dritter bedienen zu können, kann dies unter Umständen sogar zu einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Anlegers, mithin also zu seiner (Privat-) Insolvenz führen.

 

Rechtsrat für Anleger der SolEs 22 GmbH & Co. KG

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung dieser oder anderer (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Anteile an der SolEs 22 Gmbh & Co. KG vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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