Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Multi-Invest Goldsparplan: Urteil bestätigt fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Mit Urteil vom 01.12.2016 hat das Landgericht Wuppertal (n. rkr.) bestätigt, dass die im Jahre 2012 im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Multi-Invest Goldsparplans verwendete Widerrufsbelehrung unwirksam ist, so dass der klagende Anleger den entsprechenden Vertrag auch noch Monate nach dessen Abschluss rechtswirksam widerrufen konnte.

Des Weiteren hat das Gericht in seiner Entscheidung ausgeführt, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen den Abschlusskosten und der Vermittlung des Goldsparplans bestünde, was dazu führe, dass die betreffende Vereinbarung über die Abschlusskosten sittenwidrig sei.

Außerdem stünden dem Anleger Schadensersatzansprüche wegen der Schlechterfüllung eines konkludent zustande gekommenen Beratungsvertrages zu, da er von seinem Anlagevermittler u.a. über die fragliche Klausel zu den Abschlusskosten nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei.

Allerdings hat das Gericht die Möglichkeit einer Revision gegen sein Urteil ausdrücklich zugelassen und dies damit begründet, dass die Wirksamkeit solcher Edelmetallsparpläne mit rechtlich unabhängigen Verträgen zu Gunsten Dritter bezüglich der Abschlusskosten bislang höchstrichterlich ungeklärt ist.

 

Rechtsrat für Zeichner eines “Multi-Invest Goldsparplan”

Nachdem das Landgericht Wuppertal in seinem Urteil vom 01.06.2016 mehrere Wege aufgezeigt hat, welche Ansprüche dem Zeichner eines “Multi-Invest Goldsparplans” zustehen können, um etwaige Verluste mit dieser Anlage zu vermeiden, sollten betroffene Anleger von einem Anwalt prüfen lassen, ob auch sie sich auf die vom Landgericht Wuppertal aufgestellten Grundsätze berufen und möglicherweise eine Rückabwicklung ihres Vertrages durchsetzen können.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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