Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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P&R Container Insolvenz: Banken- und Vermittlerhaftung?

Wie sich inzwischen nach einer Vielzahl von Anrufen und Schreiben geschädigter Anleger der P&R Container Gruppe herausgestellt hat, wurden diese beim Erwerb ihrer Container von den vermittelnden Banken und freien Beratern oftmals mit falschen oder grob irreführenden Aussagen über die angebliche “Sicherheit” dieser Geldanlage zur Zeichnung ihrer Verträge geworben.

So hatte zum Beispiel der Berater einer großen deutschen Bank einem der von uns vertretenen Mandanten schriftlich zugesichert, bei der Investition in Container der P&R-Gruppe handele es sich um eine “Geldanlage mit hoher Sicherheit und Rendite” bei einer garantierten vierteljährlichen Ausschüttung.

Ein anderer (freier) Anlageberater hatte gegenüber seinem Kunden – ebenfalls schriftlich – damit geworben, dass die Gesellschaften von P&R “sämtliche Chancen und Risiken aus der Vermietung und Verwertung” der Container tragen würden.

Beide Empfehlungen haben sich nunmehr aufgrund der Insolvenz der P&R Container Gruppe als grob falsch erwiesen.

 

Allgemeine Rechtslage zur Haftung von Banken, Anlageberatern und Anlagevermittlern

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften Banken, Anlageberater und Anlagevermittler einem geschädigten Anleger gegenüber für den mit einer solchen Geldanlage eingetretenen finanziellen Schaden regelmäßig in voller Höhe auf Schadensersatz, wenn sie dem Anleger diese Anlage als “sicher” dargestellt haben, obwohl erhebliche Risiken bestehen oder möglicherweise sogar ein Totalverlust droht.

Außerdem kommen Schadensersatzansprüche des Anlegers gegen seinen Anlageberater oder Anlagevermittler, bzw. die dahinter stehende Bank wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung immer dann in Betracht, wenn dieser ihn nicht oder unzutreffend über die wirtschaftliche Plausibilität der empfohlenen Kapitalanlage oder über die Bonität und Seriosität der Initiatoren und Kapitalsuchenden aufgeklärt hat.

Selbst wenn der Anlageberater oder -vermittler seinem Kunden einen Verkaufs-oder Emissionsprospekt aushändigt, in dem die jeweiligen Risiken der empfohlenen Geldanlage beschrieben sind, haftet er dem Anleger dann auf Erstattung des finanziellen Verlustes, wenn er ihm gegenüber die tatsächlich bestehenden Risiken (schriftlich oder mündlich) verharmlost, bzw. abweichend von den Prospektangaben dargestellt hat.

 

Rechtsrat für Erwerber der P&R Container

Falls Käufer und Erwerber der P&R Container in ähnlicher Art und Weise wie oben beschrieben von ihrem Bank- oder Anlageberater mit unzutreffenden oder irreführenden Aussagen zum Erwerb dieses Direktinvestments geworben wurden, sollten sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob aufgrund einer fehlerhaften Aufklärung und Beratung Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater, bzw. dessen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Betracht kommen.

Die Kosten für eine solche anwaltliche Prüfung und Durchsetzung etwaiger Schadensersatzansprüche werden in vielen Fällen auch von Rechtsschutzversicherungen übernommen, sofern der Versicherungsvertrag bereits zum Zeitpunkt der Containerkäufe bestanden hat.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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