Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Deutsche Bildung Studienfonds II: Anleihe mit Risiken

Mit Wertpapierprospekt vom 07.06.2016 informiert die Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG (Grünwald/München) über ihr öffentliches Angebot einer Anleihe in Form von 10.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Gesamtemissionsvolumen von EUR 10 Mio. und Zinsen in Höhe von 4% pro Jahr (ISIN DE000A2AAVM5; WKN A2AAVM).

Laut einer in diesem Wertpapierprospekt wiedergegeben Gewinn- und Verlustrechnung hat die Fondsgesellschaft im Geschäftsjahr 2014 einen Jahresfehlbetrag von rund EUR 1,3 Mio. und im Geschäftsjahr 2015 einen solchen von etwa EUR 2,3 Mio. erwirtschaftet. Ungeachtet dessen geht die Emittentin aufgrund ihrer Erfahrungen davon aus, dass vor dem Hintergrund von sich weiter verschuldenden Studiengängen die Nachfrage nach gewerblichen Studienfinanzierungsangeboten ansteigt und daher von einer positiven Geschäftsentwicklung ausgegangen werden könne, so dass die Rückzahlung der Anleihe zu gegebener Zeit erfolgen kann.

 

Die Anleihe der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG und deren Risiken

Die nunmehr von dem “Deutsche Bildung Studienfonds II” begebenen 4% p.a. Schuldverschreibungen 2016/2026 sollen ihren Inhabern das Recht verbriefen, die versprochenen Zinsen und bei Fälligkeit die Rückzahlung des Nennbetrages zu erhalten.

Da jedoch die künftig zu erwartenden Ergebnisse der Emittentin abhängig von deren unternehmerischen Erfolg und Misserfolg sind, kann ein solcher unternehmerischer Misserfolg zu ihrer Insolvenz und damit auch zu einem möglichen Totalverlust der Forderungen aus der Anleihe führen.

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei dieser Investition aus Sicht interessierter Anleger um einen sogenannten Blind-Pool handelt, besteht das konkrete Risiko, dass die falschen Studierenden ausgewählt werden, was den Umfang der Rückzahlungsverpflichtungen vermindern und so auch erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG haben kann.

Außerdem haftet die Emittentin noch für etwaige Verbindlichkeiten des “Studienfonds I”, da sie dessen Rechtsnachfolgerin ist.

Aufgrund vielfältiger personeller und kapitalmäßiger Verflechtungen können nach allgemeiner Erfahrung außerdem weitergehende Interessenkonflikte entstehen, die letztlich zu Entscheidungen führen, die die Interessen der Emittentin selbst und damit auch ihrer Anleger nicht oder nicht vollständig berücksichtigen.

Alle diese Besonderheiten und Risiken können einzeln oder kumulativ dazu führen, dass die Zinsen und die Rückzahlung aus der Anleihe teilweise oder in voller Höhe ausfallen.

 

Rechtsrat für Zeichner der Anleihe des “Deutsche Bildung Studienfonds II”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Anleihe bei der Deutsche Bildung Studienfonds II GmbH & Co. KG dieser Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, diese Anleihe vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von einem Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

 

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