In mehreren unserer Kanzlei vorliegenden Fällen hat die Schwetzinger Versorgungskasse e.V. in Kooperation mit der Premium BAV GmbH & Co. KG (Geschäftsführer Norbert Müller) aus Schwetzingen Freiberuflern sowie gewerblichen Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern die Zeichnung von geschlossenen Fonds des Initiators “Steiner + Company” aus Hamburg als wesentlichen Baustein einer betrieblichen Altersvorsorge empfohlen und vermittelt.
Bei diesen Fonds handelt es sich unter anderem um den sogenannten “MAP Multi Asset Portfolio Anspar Plan 4” und den “MAP Multi Asset Portfolio Anspar Plan 3” der Anbieterin Steiner + Company GmbH & Co. KG.
(Un-) Geeignetheit geschlossener Fonds als (betriebliche) Altersvorsorge
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind geschlossene Fonds wie beispielsweise der “MAP Multi Asset Portfolio Ansparplan 4” und der “MAP Multi Asset Portfolio Ansparplan 3”, die unter anderem von der Premium BAV GmbH & Co. KG in Kooperation mit der Schwetzinger Versorgungskasse e.V. als (betriebliche) Altersvorsorge empfohlen und vermittelt wurden, wegen ihres mehr oder weniger hohen (Total-) Verlustrisikos in der Regel als zusätzliche “Altersvorsorge” vollkommen ungeeignet.
Dies gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere dann, wenn solche geschlossenen Fonds die eingenommenen Gelder nicht ausschließlich in werthaltige Immobilien, sondern – wie hier – in mehr oder weniger hoch volatile und risikobehaftete Branchen wie Maritimes/Logistik, Leasing, Erneuerbare Energien/Rohstoffe oder Private-Equity-Beteiligungen investieren.
Sollten sich nämlich die in solchen Branchen nicht unüblichen (Total-) Verluste realisieren, wären sämtliche Ansparbeiträge für die betroffenen Arbeitnehmer verloren und würden später nicht mehr wie geplant als Altersvorsorge zu Verfügung stehen.
Rechtsrat für Kunden der Schwetzinger Versorgungskasse e.V., bzw. der Premium BAV GmbH & Co. KG
Falls betroffene Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auf den Rat der Premium BAV GmbH & Co. KG oder der Schwetzinger Versorgungskasse e.V. hin Anteile an geschlossenen Fonds wie zum Beispiel dem “MAP Multi Asset Anspar Plan 3” oder dem “MAP Multi Asset Anspar Plan 4” als “betriebliche Altersvorsorge” gezeichnet haben, sollten sie von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob die ihnen gegenüber erfolgte Beratung vollständig und richtig war.
Anderenfalls können sie die ihnen als “Altersvorsorge” empfohlenen Fondsbeteiligen mit hoher Wahrscheinlichkeit rückgängig machen und so den Totalverlust ihrer Spareinlagen möglichst vermeiden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.