Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG (Wiesbaden) hat am 28.03.2024 mitgeteilt, dass sie einen Antrag auf Eröffnung einer Insolvenz über ihr Vermögen gestellt habe.
Grund für diese Maßnahme sei, dass notwendige Finanzierungsgespräche mit den Gesellschaftern und Finanzierungspartnern nicht zu einer einvernehmlichen Lösung hätten gebracht werden können.
Darüber hinaus seien auch Insolvenzanträge für weitere operative Tochtergesellschaften der d.i.i.-Gruppe gestellt worden seien.
Der Geschäftsbetrieb der von einer Insolvenz betroffenen Gesellschaften werde vorerst weiter forgeführt und alle von der Unternehmensgruppe gemanagten Assets weiter betreut und bewirtschaftet.
Handelsblatt zu den Hintergründen der Insolvenz der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG: Staatsanwaltschaft und BaFin ermitteln
Bereits am 07.02.2024 hatte das “Handelsblatt” darüber berichtet, dass die d.i.i.-Gruppe offenbar Opfer eines Betrügernetzwerkes um mutmaßliche Scheinrechnungen geworden sei.
Am 28.02.2024 wurde im “Handelsblatt” weiter darüber informiert, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei dem Immobilienkonzern eine Sonderprüfung durchführe und die Compliance-Organisation der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG und ihrer Tochtergesellschaften unter die Lupe nehme.
Ob diese “Scheinrechnungen” der einzige Grund sind, der zu dem Antrag auf Eröffnung einer Insolvenz über das Vermögen der Konzernmutter und ihrer Töchter geführt hat oder ob dahinter noch ein sehr viel größerer Betrug steckt, bleibt vorerst abzuwarten.
Die Unternehmensgruppe im Überblick: Erfahrungen in der Bestandsentwicklung und im Neubau von Wohnimmobilien?
Die d.i.i.-Gruppe wirbt für sich selbst mit langjährigen Erfahrungen in der Bestandsentwicklung und im Neubau von Wohnimmobilien.
Als ihr Kerngeschäft nennt sie den Aufbau und das Management für private, semiprofessionelle und professionelle Investoren, wobei sämtliche Leistungen vom Objektankauf über die Finanzierung, Objektentwicklung und -betreuung bis hin zum Abverkauf der Immobilien hausintern durchgeführt würden.
Bevorzugt sollten Wohnimmobilien mit hohem Wertsteigerungspotenzial erworben werden.
Für die Konzeption und Verwaltung der alternativen Investmentfonds (AIF) mit dem Investitionsschwerpunkt Wohnimmobilien Deutschland ist vorerst weiterhin die d.i.i. Investment GmbH (Wiesbaden) zuständig.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Immobilienfonds der d.i.i.-Gruppe
Falls Anleger an einem von der Insolvenz betroffenen Immobilienfonds der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG beteiligt sind, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, drohende Verluste bei ihrer Kapitalanlage zu vermeiden oder zu minimieren.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.
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