Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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“Immo Tommy”: Rückabwicklung durch Bausparkasse Schwäbisch Hall?

Laut übereinstimmenden Medienberichten in “SPIEGEL”, “HANDELSBLATT”, “Tagesschau” und “NDR Info” sollen über das Netzwerk des Influencers “Immo Tommy” mit seinen etwa 2 Millionen Followern vielfach unseriöse Schrottimmobilien zu hohen Kosten an Immobilieninteressenten vermittelt worden sein, die unter anderem durch Bausparverträge der Bausparkasse Schwäbisch Hall und Darlehen verschiedener Volksbanken wie zum Beispiel der Volksbank Konstanz eG finanziert wurden.

“Immo Tommy” ist unter anderem auf den Plattformen “Instagram”, “tiktok”, “youtube” und “facebook” präsent, wo er seine Tipps für vermeintlich lukrative Geldanlagen und Immobilienkäufe verbreitet.

Geschädigte Anleger fragen sich nunmehr, ob sie eine Rückabwicklung ihres Immobilienkaufs gegenüber der finanzierenden Bank und/oder der Bausparkasse Schwäbisch Hall erreichen können.

Diesen Anlegern kann gesagt werden, dass die Chancen für eine solche Rückabwicklung der Kauf- und sonstigen Verträge gegenüber der dieser Bausparkasse und der jeweils finanzierenden Bank nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sogar sehr hoch sein dürften:

 

Rückabwicklung aller “Immo Tommy”-Verträge gegenüber Bausparkasse Schwäbisch Hall und finanzierender Bank wegen hoher Kosten?

Empfiehlt eine Bausparkasse wie Schwäbisch Hall ihren Kunden den Abschluss von Bausparverträgen beim Kauf einer fremdfinanzierten Immobilie, handelt es sich hierbei um eine schwer durchschaubare sogenannte “Kombifinanzierung”, über deren besonders hohen Nachteile und Kosten der Immobilienkäufer vor Vertragsschluss von dem Vertriebsmitarbeiter der Bausparkasse ausführlich aufgeklärt und beraten werden muss.

Ist eine solche Aufklärung und Beratung unterblieben, muss die Bausparkasse grundsätzlich ihrem Kunden seinen gesamten finanziellen Schaden erstatten, den dieser im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb und seiner Finanzierung erlitten hat.

Auch die den Immobilienkauf finanzierende Bank wie zum Beispiel die Volksbank Konstanz eG muss sich die Täuschung der Immobilienkäufer über den tatsächlichen Wert ihrer Immobilie und die damit einhergehenden Kosten zurechnen lassen, wenn sie mit den Initiatoren solcher Schrottimmobilien-Geschäfte zusammengewirkt hat.

Die genauen Zusammenhänge, wie es zu den Finanzierungen unzähliger Kunden bei diversen Volksbanken im Raum Baden-Württemberg gekommen ist, werden dabei noch näher aufzuklären sein.

Nach allen bislang von unserer Kanzlei geprüften Bauspar- und Darlehensverträge für den Kauf von Immobilien über das Netzwerk von “Immo Tommy” haben sich vielfache Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Aufklärung und Beratung unserer Mandanten durch die Vertriebsmitarbeiter der Bausparkasse Schwäbisch Hall und der jeweils finanzierenden Banken ergeben.

 

“SPIEGEL” und “NDR Info” sprechen von Skandal und von katastrophalen Verträgen

Laut “Spiegel” und “NDR Info” übt ein Immobilienexperte der Verbraucherzentrale Hamburg herbe Kritik an den Finanzierungsverträgen mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall und verschiedenen Volksbanken, da diese eine lange Laufzeit hätten und auch erhebliche Kosten mit sich bringen würden.

Aufgrund der Besonderheit der Kombination aus Kreditvertrag und Bausparvertrag werden einerseits Zinsen und andererseits Bausparbeiträge gezahlt. Dadurch wird der Kredit während gesamten Laufzeit des Darlehensvertrages auch nicht getilgt. Würden die Bausparbeiträge sogleich in die Tilgung des Darlehens investiert, wäre die Finanzierung insgesamt meist viel preisgünstiger, was dem Immobilienkäufer offengelegt werden muss.

 

Rechtsrat für Käufer von Immobilien über “Immo Tommy”

Unzufriedene und erst recht bereits geschädigte Käufer von Immobilien über das Netzwerk “Immo Tommy” sollten von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob sie gegenüber der Bausparkasse Schwäbisch Hall oder der finanzierenden Volksbank eine Rückabwicklung aller Kauf- und Finanzierungsverträge geltend machen können.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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