Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zum Thema Verbraucherschutz am 29.11.2024 mitgeteilt, dass ihr Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Miller Forest Investment AG mit Sitz in Schlier Vermögensanlagen in Form von Investitionsmöglichkeiten in die Forstwirtschaft in Paraguay öffentlich anbietet, ohne die hierfür jeweils gesetzlich erforderlichen Verkaufsprospekte veröffentlicht zu haben.
Ausnahmen von einer solchen Prospektpflicht bei den betroffenen Anlageangeboten namens “Pacht – Nutzholz NP18” und “Kauf – Nutzholz NK18” seien nicht ersichtlich.
Die Hintergründe der BaFin-Meldung zur Miller Forest Investment AG
Laut BaFin dürfen in Deutschland Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von ihr gebilligten Verkaufsprospektes öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der ihr von dem jeweiligen Emittenten vorgelegte Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und widerspruchsfrei ist.
Die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben wird von ihr jedoch ebenso wenig geprüft wie die Seriosität des Emittenten.
Hierauf müssen die Emittenten solcher Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten auch ausdrücklich hinweisen, wobei sie für die Richtigkeit ihrer im Verkaufsprospekt getätigten Angaben auch haften.
Warnung von Stiftung Warentest vor Risiken bereits im Jahre 2018
Schon 2018 hat die Zeitschrift “FINANZtest” (Stiftung Warentest) vor den hohen Risiken von “Waldinvestments” der Miller Forest Investment AG gewarnt.
Zum einen wurde von “FINANZtest” bemängelt, dass die von der Gesellschaft herausgegebenen Dokumente zu ihren Anlageangeboten in vielerlei Hinsicht intransparent seien, weil sie keine realistischen Markteinschätzungen zuließen.
Zum anderen könnte sich die Verflechtung der Miller Forest Investment AG mit ausländischen Firmen negativ auf den Erfolg einer solchen Investition auswirken.
Alles in allem sind die Risiken dieser “Waldinvestments” nach Auffassung von “FINANZtest” (Stiftung Warentest) deutlich höher als die Renditechancen.
Rechtsrat für Zeichner von “Waldinvestment”-Verträgen mit der Miller Forest Investment AG
Betroffene Anleger, die bislang vergeblich auf die Auszahlung der ihnen von der Miller Forest Investment AG in Aussicht gestellten Erträge und Renditen warten, sollten von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob sie diese Verträge auch heute noch rückabwickeln oder Schadensersatz geltend machen können.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.