Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Gallus Immobilien Konzepte GmbH in Insolvenz

Das Amtsgericht Heidelberg hat am 04.06.2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gallus Immobilien Konzepte GmbH eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Johannes Hacke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az. 51 IN 11/25).

Ob es zur endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommen wird, bleibt vorerst abzuwarten.

Sollte dies der Fall sein, können geschädigte Anleger und Nachrangdarlehensgeber der Gallus-Gruppe möglicherweise ihre Zahlungsansprüche zur Insolvenztabelle anmelden.

 

Haftung der Anlageberater und Vermittler für Verluste der Anleger?

Anlageberater und Anlagevermittler sind bei der Empfehlung von Kapitalanlagen wie etwa den hochriskanten qualifizierten Nachrangdarlehen der Gallus-Gruppe grundsätzlich verpflichtet, vor einer solchen Empfehlung eingehend zu prüfen, ob die fragliche Anlage angesichts ihrer hohen Risiken für die von ihnen beratenen Anleger überhaupt „geeignet“, bzw. „angemessen“ ist.

Unterlässt der Berater eine solche Prüfung oder kann er sie nicht belegen, haftet er dem Anleger allein schon deswegen auf Erstattung sämtlicher Verluste.

Behauptet der Anlageberater oder Anlagevermittler dann auch noch entgegen den schriftlichen Risikohinweisen, diese Geldanlage sei eigentlich sehr „sicher“, macht er sich dem Anleger gegenüber ebenfalls schadensersatzpflichtig.

Im Übrigen ist ein Anlageberater oder Vermittler auch dazu verpflichtet, vor der Empfehlung einer solch fragwürdigen Kapitalanlage in Form von qualifiziert nachrangigen Darlehen der Gallus Immobilien Konzepte GmbH diese eigenständig auf wirtschaftliche Plausibilität und Bonität zu prüfen oder den Anleger ausdrücklich darauf hinweisen, dass er eine solche Prüfung nicht vorgenommen hat.

Tut er dies nicht, begründet dies ebenfalls einen Anspruch des Anlegers auf Schadensersatz, mithin also auf Erstattung seiner Verluste.

Dabei müssen betroffene Anleger in der Regel auch nicht befürchten, ihre Ansprüche gegen den Berater oder Vermittler im Falle seiner Insolvenz eventuell nicht durchsetzen zu können. Anlageberater und Anlagevermittler verfügen von Gesetzes wegen regelmäßig über eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung, die den durch eine Fehlberatung entstandenen Schaden grundsätzlich auch im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermittlers erstatten muss.

 

Rechtsrat für Zeichner von Nachrangdarlehen der Gallus Immobilien Konzepte GmbH in Insolvenz

Falls Anleger der Gallus Immobilien Konzepte Gruppe den Eindruck haben, von ihrem Anlageberater oder Vermittler nicht vollständig, richtig und wahrheitsgemäß über die mit den Nachrangdarlehen der Gallus Immobilien Konzepte GmbH einhergehenden Risiken aufgeklärt und beraten worden zu sein, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob ihnen der Berater oder Vermittler, bzw. dessen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zur Erstattung ihrer Verluste verpflichtet ist.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.

In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.

Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie während des gesamten Insolvenzverfahrens auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

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