In einem weiteren von der Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen erstrittenen Urteil wurde ein Anlagevermittler dazu verurteilt, einem von ihm beratenen Anleger und Zeichner von Anteilen an der Agrarvis Timber Capital eG als Schadensersatz den vollen Anlagebetrag zu ersetzen.
Begründet wurde dieses Urteil unter anderem damit, dass der betreffende Vermittler seine Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Plausibilität dieser „Kapitalanlage“ und der Bonität der Kapitalsuchenden verletzt hat.
Erste Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen betroffener Anlagevermittler haben bereits Zahlungen an die von unserer Kanzlei vertretenen Anleger geleistet, bzw. angekündigt.
Anlageangebot der Agrarvis Timber Capital III eG war mutmaßlicher Betrug
Wie sich inzwischen nach den ersten Ermittlungsergebnissen verschiedener mit dem Fall „Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft“ befasster Staatsanwaltschaften ergeben hat, handelt es sich bei diesem Anlagemodell in Form einer Genossenschaftsbeteiligung offenkundig um einen Betrug zum Nachteil hunderter Geschädigter, die Anteile an dieser Genossenschaft zum Teil im siebenstelligen Bereich als vermeintliche Kapitalanlage gezeichnet hatten.
Bei den angeblich hinter dieser Genossenschaft stehenden Verantwortlichen namens „Christopher Hugo de Borbón“, „Ragnar Hansen“ und anderen handelte es sich um Pseudonyme und Alias-Namen für gänzlich andere Personen, deren tatsächliche Identität inzwischen jedoch von den zuständigen Staatsanwaltschaften und dem Wirtschaftsmagazin „Handelsblatt“ ermittelt werden konnte.
Dabei hat sich herausgestellt, dass es sich bei diesen Personen in Wahrheit um Hochstapler handelt, die schon seit mehreren Jahren unzählige Personen mit solchen oder ähnlichen Methoden getäuscht und um Millionenbeträge gebracht haben.
„Handelsblatt“ berichtet über Betrüger „Christopherus de Borbón“ hinter der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft
In einem ausführlichen Podcast berichtet das Wirtschaftsmagazin „Handelsblatt“ über die Hintergründe rund um den Anlagebetrug der „Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft“ und deren mutmaßliche Hintermänner.
Die Beiträge schildern am Beispiel eines in sechsstelliger Höhe geschädigten Anlegers die Anbahnung der Vertragsabschlüsse durch einen selbständig tätigen Anlageberater und -vermittler bis hin zur Zeichnung der Genossenschaftsbeteiligungen.
Berichtet wird auch über die sich daran anschließenden Recherchen des „Handelsblatt“, um die wahre Identität der Herren „Chris de Borbón“ und „Ragnar Hansen“ herauszufinden. Dabei wird auch aufgedeckt, dass die hinter diesen Pseudonymen steckenden Personen bereits seit mehr als 20 Jahren betrügerisch tätig sind.
Rechtsrat für Zeichner von Genossenschaftsanteilen der Agrarvis Timber Capital III eG
Geschädigte Anleger der Agrarvis Timber Capital III eG sollten von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob Sie gegen ihren Anlagevermittler Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung geltend machen können.
In mehreren von unserer Kanzlei geführten Verfahren konnten bereits entsprechende Schadensersatzforderungen realisiert, bzw. Vergleiche mit den betreffenden Anlagevermittlern und deren Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.
In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.
Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie während des gesamten Insolvenzverfahrens auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

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