Laut einer aktuellen Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) wurde am 19.11.2025 ein vorläufiges Konkursverfahren über das Vermögen der Life Forestry Switzerland AG eröffnet. Der vorläufige Konkurs wurde durch das Beitreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden publiziert.
Die Gründe für diesen Konkurs dürften unter anderem darin zu sehen sein, dass die Gesellschaft zuletzt mehrfach von verschiedenen Gerichten in Deutschland bis hin zum Bundesgerichthof zur Rückabwicklung ihrer „Kauf- und Dienstleistungsverträge“ verurteilt wurde.
Konkurs und wie weiter?
Inwieweit betroffene Anleger und Käufer von Teakbäumen Ansprüche gegen die Konkursmasse der Life Forestry Switzerland AG geltend machen können, hängt zunächst davon ab, ob das endgültige Konkursverfahren eröffnet wird.
In diesem Fall können Geschädigte ihre Forderungen bei dem zuständigen Konkursamt anmelden.
Darüber hinaus wird zu prüfen sein, ob auf auf welche Weise eine anderweitige Verwertung der „gekauften“ Teakbäume auf den Plantagen in Costa Rica und Ecuador möglich ist, um zumindest einen Teil des gezahlten Kaufpreises zurückzuerhalten.
In Betracht kommen auch weitergehende Schadensersatzansprüche gegen die hinter der Life Forestry Switzerland AG stehenden Initiatoren wie etwa ihren Geschäftsführer Carl-Lambert Liesenberg.
Anleger sollten im Zweifel jede in Betracht kommende Möglichkeit nutzen, um zu versuchen, einen möglichst großen Teil der in den Kauf von Teakbäumen der Life Forestry Switzerland AG investierten Gelder zurückzuerhalten.
Rechtsrat für Anleger der Life Forestry Switzerland AG nach Konkurs der Gesellschaft
Anlegern und Käufern von Teakbäumen ist nach dem Konkurs der Gesellschaft dringend zu raten, von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen und sich darüber beraten zu lassen, welche Möglichkeiten bestehen, um möglichst viel des in den Kauf dieser Bäume investierten Geldes zu sichern.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
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Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie während des gesamten Insolvenzverfahrens auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

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