Das Konkursverfahren über das Vermögen der Life Forestry Switzerland AG wurde laut einer Handelsregistermitteilung vom 16.01.2026 im SHAB mangels Aktiven, bzw. mangels Vermögen eingestellt. Damit dürften auch die bisherigen Forderungsanmeldungen beim Konkursamt hinfällig sein, da hierüber nicht mehr entschieden wird.
Betroffene Anleger und Baumkäufer werden daher versuchen müssen, ihre Rechte zur Verwertung und zum Verkauf der von ihnen erworbenen Bäume gegenüber den Tochtergesellschaften in Costa Rica und Ecuador geltend zu machen und wenn möglich auch durchzusetzen.
Die Folgen der Einstellung des Konkursverfahrens bei der Life Forestry Switzerland AG
Reicht die Konkursmasse voraussichtlich nicht aus, um die Kosten für ein summarisches Verfahren zu decken, verfügt das Konkursgericht auf Antrag des Konkursamtes die Einstellung des Konkursverfahrens (§ 230 Abs. 1 SchKG).
Danach hat jeder Gläubiger die Möglichkeit, innerhalb von zwanzig Tagen die Durchführung des Verfahrens zu verlangen, muss aber dann eine vom Konkursgericht festzulegende Sicherheit für den durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teil der Kosten leisten.
Allerdings ist fraglich, ob die Leistung einer solchen Sicherheit für die Durchführung des Konkursverfahrens Sinn macht, wenn – wie bei der Life Forestry Switzerland AG – nicht einmal eine ausreichende Vermögensmasse vorhanden ist, um die Kosten des Konkursverfahrens zu decken.
Im Ergebnis ist daher nicht zu erwarten, dass die Anleger und Baumkäufer von der Life Forestry Switzerland AG Gelder zurückerhalten werden.
Ernte und Verkauf der Bäume auf Plantagen in Costa Rica und Ecuador als Rettung für die Anleger?
Wie der ehemalige Geschäftsführer der Life Forestry Switzerland AG Herr Carl-Lambert Liesenberg den vom Konkurs betroffenen Kunden in einer e-Mail vom 18.12.2025 mitgeteilt hat, soll sich durch die Konkurseröffnung nichts an den Eigentumsverhältnissen der gekauften Bäume, bzw. der Pacht der Grundstücksflächen geändert haben. Nach seinen Angaben sollen die Plantagenstandorte und die Aktivitäten vor Ort weiterhin von Mitarbeitern der Life Forestry Group kontrolliert werden.
Außerdem seien Planungen für die Endernten der ersten Plantagen im Gange.
Für die Anleger soll eine unabhängige Kommunikationsplattform und eine telefonische Hotline installiert werden, um sie über das weitere Geschehen von der Pflege der Bäume bis zur Ernte und zum Verkauf auf dem Laufenden zu halten.
Vor diesem Hintergrund bleibt zunächst einmal abzuwarten und kritisch zu hinterfragen, wie die Planungen der Verantwortlichen vor Ort aussehen und wie realistisch deren Umsetzung ist.
Sollten diese Planungen scheitern, bliebe den geschädigten Anlegern nur noch die Möglichkeit, sich zur Verbesserung ihrer Chancen und Erfolgsaussichten untereinander zusammenzuschließen und gemeinsam zu versuchen, die ihnen von der Life Forestry Switzerland AG verkauften Eigentumsrechte an den gekauften Bäumen durchzusetzen und einen Verkauf des Holzes zu organisieren.
Rechtsrat für Anleger nach Einstellung des Insolvenzverfahrens
Anleger wie auch deren Anwälte sollten nach der Einstellung des Insolvenzverfahrens zunächst einmal abwarten, welchen Plan der ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft Herr Carl-Lambert Liesenberg für die geordnete Ernte der Bäume und den Verkauf der Hölzer präsentiert, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird.
Ungeachtet dessen sollten Anleger die Zeit bis dahin nutzen, um sich untereinander zu organisieren, weitere Informationen zu sammeln und vorsorglich weitere Handlungsoptionen für den Fall prüfen zu lassen, dass der Plan der ehemaligen Geschäftsführung scheitern sollte.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
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