Das Amtsgericht München (Az. 1500 IN 3763/25) hat am 20.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gallus Immobilien eG eröffnet und den Anwalt Dr. Alexander Zarzitzky (München) zum Insolvenzverwalter der Genossenschaft bestellt.
Betroffene Anleger und investierende Mitglieder können ihre Insolvenzforderungen im Rang des § 38 der Insolvenzordnung (InsO) anmelden und so ihre Chancen verbessern, Zahlungen aus einer etwaigen Insolvenzmasse zu erhalten.
Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren auch noch nach dem 09.03.2026 möglich
Zwar wurde vom Insolvenzgericht eine Frist für die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren auf den 09.03.2026 bestimmt. Allerdings können auch nach Ablauf dieser Frist noch Forderungsanmeldungen erfolgen und zwar so lange, bis das Insolvenzverfahren insgesamt beendet ist.
Bei der Anmeldung von Forderungen im Rang des § 38 InsO müssen die Genossenschaftsmitglieder ihre Ansprüche dezidiert begründen und mit Urkunden und weiteren Nachweisen belegen, damit sie vom Insolvenzverwalter auch wie beantragt festgestellt werden. Dies hat seinen Grund darin, dass eine Zahlungsforderung, die rein aus der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft wie der Gallus Immobilien eG herrührt, grundsätzlich nicht als Insolvenzforderung anerkannt wird.
Speziell im Fall der Gallus Immobilien eG besteht jedoch aufgrund einer rechtlichen Besonderheit die Möglichkeit, die ansonsten nachrangigen Forderungen der Mitglieder der Genossenschaft erstrangig anzumelden und feststellen zu lassen.
Unseren Anwälten liegen solche Urkunden und Nachweise vor, mit denen rechtssicher eine erstrangige Feststellung der Forderungen investierender Mitglieder gegenüber dem Insolvenzverwalter durchgesetzt werden kann.
Dies erhöht die Chancen der Anleger massiv, am Ende des Insolvenzverfahrens auch Zahlungen aus der Insolvenzmasse zu erhalten.
Aus diesem Grunde sollten betroffene Genossenschaftsmitglieder dringend einen spezialisierten Anwalt mit der Anmeldung ihrer Forderungen beauftragen, der sich mit dieser Materie und insbesondere mit den Zusammenhängen bei der Gallus Immobilien eG besonders gut auskennt und über weitreichende Erfahrungen verfügt.
Anwalt hat vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens mehrere Urteile gegen die Gallus Immobilien eG erstritten
Ein Anwalt aus der Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen hat im Vorfeld des Insolvenzverfahrens bereits mehrere rechtskräftige Urteile gegen die Gallus Immobilien eG erstritten, die die Möglichkeit einer Anmeldung von Insolvenzforderungen der investierenden Mitglieder der Genossenschaft im Rang des § 38 InsO bestätigen.
Diese Urteile beruhen auf der Tatsache, dass den Genossenschaftsmitgliedern nicht nur nachrangige Ansprüche auf Auszahlung ihres nach Befriedigung aller Gläubiger verbleibenden Auseinandersetzungsguthabens zustehen, sondern dass vorrangige Schadensersatzansprüche gegen die Genossenschaft bestehen.
Diese Ansprüche sind im Rang des § 38 InsO zur Insolvenztabelle festzustellen.
Insolvenzverwalter wird Schadensersatzansprüchen gegen den für die Genossenschaft zuständigen Prüfungsverband nachzugehen haben
In einem anderen Insolvenzverfahren gegen eine ähnlich betrügerische Genossenschaft aus Baden-Württemberg haben die Anwälte unserer Kanzlei darauf hinwirken können, dass der dortige Insolvenzverwalter Schadensersatzansprüche gegen den zuständigen genossenschaftlichen Prüfungsverband vor Gericht geltend macht.
Dieses Gerichtsverfahren führte dann auch tatsächlich dazu, dass der betreffende Prüfungsverband eine Zahlung in Höhe von mehreren Millionen Euro an die Insolvenzmasse geleistet hat, die vor dem Abschluss des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter zum großen Teil an die investierenden Mitglieder der dortigen Genossenschaft auszukehren sein werden.
Nach §§ 11 Abs. 2 Nr. 3, 53 ff. GenG haben genossenschaftlichen Prüfungsverbände schon vor der Eintragung einer Genossenschaft ins Genossenschaftsregister gutachterlich zu ermitteln und zu bestätigen, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist. Des Weiteren obliegt ihnen auch während des laufenden Geschäftsbetriebes die Pflicht, mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung zu prüfen.
Dass der für die Gallus Immobilien eG zuständige Prüfungsverband diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat, erscheint angesichts der unseren Anwälten vorliegenden Hintergrundinformationen allerdings als nahezu ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund ist der für die Gallus Immobilien eG eingesetzte Insolvenzverwalter gut beraten, hinsichtlich solcher Ansprüche schnellstmöglich verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen, da er sich ansonsten gegenüber den Anlegern und investierenden Mitgliedern dieser Genossenschaft unter Umständen schadensersatzpflichtig machen könnte.
Rechtsrat für Anleger und investierende Mitglieder im Insolvenzverfahren der Gallus Immobilien eG
Geschädigte Mitglieder der Genossenschaft sollten einen erfahrenen und mit den Hintergründen der Gallus Immobilien eG besonders vertrauten Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter beauftragen. Nur wenn die Anmeldung ihrer Ansprüche in der richtigen Art und Weise erfolgt, besteht die Aussicht auf eine möglichst hohe Befriedigung aus der Insolvenzmasse.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
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