In einem von den Anwälten der Kanzlei Seimetz & Kollegen geführten Rechtsstreit wurde der aktuelle Verwaltungsrat der Life Forestry Switzerland AG i. L. wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung rechtskräftig zur Zahlung von Schadensersatz an eine von uns vertretene Anlegerin und Baumkäuferin verurteilt.
Das Gericht hat in seinen Urteilsgründen ausgeführt, dass unsere Mandantin von der Gesellschaft und ihrem Verwaltungsrat bereits bei Zeichnung ihrer Kauf-, Pacht- und Dienstleistungsverträge arglistig getäuscht wurde, weil die von ihr verlangten Pacht- und Kaufpreise von Anfang an weit überhöht waren, die Holzerlösprognosen von vorneherein völlig unrealistisch gewesen sind und weil sie bereits bei Vertragsschluss über die Sicherheit, Rentabilität und Laufzeit ihrer „Bauminvestments“ von der Gesellschaft und ihrem früheren Verwaltungsrat vorsätzlich falsch informiert worden sei.
Auszahlung von Schadensersatz durch Verwaltungsrat nach Einstellung des Insolvenzverfahrens?
Nachdem das Insolvenz-, bzw. Konkursverfahren über das Vermögen der Life Forestry Switzerland AG i. L. inzwischen mangels Aktiven eingestellt wurde, wird nunmehr zu klären sein, ob der persönlich verurteilte Verwaltungsrat bereit sein wird, die Auszahlung des gegen ihn erstrittenen Schadensersatzes in Höhe von rund € 65.000,- zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten an unsere Mandantin freiwillig vorzunehmen oder ob diese Forderung gegen ihn vollstreckt werden muss.
Warnung für betroffene Anleger und Baumkäufer der Life Forestry Switzerland AG i. L.
Im Hinblick auf die Ausführungen des Gerichts in seinem von unserem Anwalt erstrittenen Urteil dürften Anleger und Baumkäufer bei der Life Forestry Switzerland AG i. L. gut beraten sein, die zukünftigen Aktivitäten des derzeitigen Verwaltungsrates der Gesellschaft äußerst kritisch zu beobachten und im Auge zu behalten.
Diese Warnung gilt insbesondere für dessen etwaigen weiteren Aktivitäten im Zusammenhang mit der angekündigten Verwertung und dem Verkauf der Bäume der Anleger.
Wenn wie hier schon von einem Gericht rechtskräftig bestätigt wurde, dass die Angaben in den betreffenden Vertragsunterlagen und Werbemitteilungen der Gesellschaft über die Sicherheit, Rentabilität und Laufzeit dieser „Kapitalanlage“ unzutreffend, irreführend und ins Blaue hinein erfolgt waren, sollten sich geschädigte Anleger und Baumkäufer die ernsthafte Frage stellen, ob es sinnvoll und zielführend sein kann, ausgerechnet den Verwaltungsrat der Life Forestry Switzerland AG i. L., der diese arglistige Täuschung laut Gerichtsurteil zu vertreten hat, mit der Verwertung und dem Verkauf ihrer Bäume zu betrauen.
Langjährige Erfahrungen führen zum Erfolg
Aufgrund der umfangreichen Erfahrungen unserer Kanzlei mit sogenannten „Bauminvestments“ im allgemeinen und der Life Forestry Switzerland AG i. L. im besonderen konnte vor Gericht nachvollziehbar dargelegt werden, dass es sich bei dem von unserer Mandantin gezeichneten Anlageangebot von Anfang an um eine hochriskante und spekulative Geldanlage gehandelt hat, worauf sie jedoch weder schriftlich noch mündlich ausreichend hingewiesen worden war.
Dies und die Tatsache, dass der von dem Verwaltungsrat zu verantwortende Vertrieb dieser „Bauminvestments“ in Deutschland nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen war, hat das Gericht zu der Feststellung veranlasst, dass das Kapitalmarktpublikum von der Life Forestry Switzerland AG i. L. und ihrem Verwaltungsrat bewusst in die Irre geführt wurde.
Unter anderem hierin hat das Gericht einen Verstoß gegen die Mindestanforderungen des lauteren Rechtsverkehrs gesehen und eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung und arglistige Täuschung unserer Mandantin durch die Gesellschaft und ihren Verwaltungsrat bejaht.
Warnungen von Verbraucherschutzorganisationen wie „Stiftung Warentest“ haben sich bestätigt
Aus heutiger Sicht haben sich also die lanjährigen eindringlichen Warnungen von Verbraucherschutzorganisationen wie „Stiftung Warentest“ und anderen vor der Zeichnung von „Bauminvestments“ bei der Life Forestry Switzerland AG i. L. zum Leidwesen der geschädigten Anleger bedauerlicherweise bestätigt.
Anleger und Investoren wurden über die hohen Risiken dieser Investments bewusst im Unklaren gelassen, Renditeprognosen haben sich als unrealistisch herausgestellt und bereits die ursprünglich verlangten Kaufpreise waren weit überhöht
Das Konkurs-, bzw. Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft wurde mangels Masse eingestellt, so dass betroffene Anleger von dort keine Auszahlung mehr erwarten können.
Ob und inwieweit der aktuelle Verwaltungsrat der Gesellschaft persönlich für den Schaden der Anleger in Anspruch genommen werden kann, wird sich erst in der Zukunft zeigen.
Aus diesem Grunde ist es für geschädigte Anleger umso wichtiger, dringend darauf zu achten, dass sie bei einer Verwertung und einem Verkauf ihrer Bäume nicht ein weiteres Mal übervorteilt werden und sollten sich daher die Frage stellen, ob es aus ihrer Sicht wirklich sinnvoll ist, wenn der Verwaltungsrat der Life Forestry Switerland AG i. L. als Liquidator die Verwertung und den Verkauf der Bäume übernimmt.
Rechtsrat für Geschädigte der Life Forestry Switzerland AG i. L.
Aufgrund der unklaren Situation im Hinblick auf die angekündigte Verwertung und den Verkauf ihrer Bäume sollten betroffene Anleger und Baumkäufer einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens mit ihrer weiteren rechtlichen Beratung und Vertretung beauftragen.
Dabei sollten sie unbedingt darauf achten, dass zwischen ihrem Interessenvertreter und den Initiatoren der Life Forestry Switzerland AG sowie deren Anwälten kein zu großes Näheverhältnis besteht und ihre Interessen daher möglicherweise nicht mit dem erforderlichen Nachdruck durchgesetzt werden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.
In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.
Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie während des gesamten Insolvenzverfahrens auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.
Falls sich Anleger in einer sogenannten „Interessengemeinschaft“ organisiert haben, beraten und betreuen wir die einzelnen Anleger sowohl hinsichtlich ihrer Einzelinteressen wie auch hinsichtlich ihrer Stellung als Mitglied der jeweiligen Interessengemeinschaft.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

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