Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
  • Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!


slide

Angehörigenbürgschaft: Sittenwidrigkeit bei krassem Missverhältnis zwischen Haftung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.09.1997 (Az. IX ZR 283/96) entschieden hat, ist eine Angehörigenbürgschaft in der Regel gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig, wenn ein krasses Missverhältnis zwischen dem Umfang der Haftung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines bürgenden Ehegatten oder Lebenspartners besteht. Dies gilt nach Auffassung…