Ehegattenbürgschaft sittenwidrig wegen krasser finanzieller Überforderung (BGH, Urt. v. 03.12.2002)
Mit Urteil vom 03.12.2002 hat der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 311/01) entschieden, dass eine Ehegattenbürgschaft sittenwidrig ist, wenn die mithaftende Ehefrau durch diese Bürgschaft in krasser Weise finanziell überfordert ist. Dies gilt nach Auffassung des BGH selbst dann, wenn die Ehefrau mehrere Kreditgespräche für ihren Ehemann alleine geführt und auch sonst die…
Angehörigenbürgschaft: Sittenwidrigkeit bei krassem Missverhältnis zwischen Haftung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.09.1997 (Az. IX ZR 283/96) entschieden hat, ist eine Angehörigenbürgschaft in der Regel gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig, wenn ein krasses Missverhältnis zwischen dem Umfang der Haftung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines bürgenden Ehegatten oder Lebenspartners besteht. Dies gilt nach Auffassung…
