Urteil gegen BodenWert Immobilien AG
Auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hin hat das Landgericht München I die BodenWert Immobilien AG (München) mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 03.04.2020 dazu verpflichtet, es zu unterlassen, für ihre Inhaberschuldverschreibung “HYPO FESTZINS” damit zu werben oder werben zu lassen, “4,5% Festzins und 100% Besicherung ab € 1.000,- mit…
BodenWert Immobilien AG – Irreführende Werbung für “FESTZINS PLUS”?
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs ist die im Jahre 2015 von der Münchener BodenWert Immobilien AG betriebene Werbung für ihr Festzins-Angebot “FESTZINS PLUS” mit einer festen Rendite von 5,75% bis 6,25% pro Jahr nach eingehender rechtlicher Bewertung irreführend. Gegenstand dieses Urteils war ein Internetauftritt der BodenWert Immobilien AG, wo…