In einer Meldung vom 24.06.2011 berichtet das Verbrauchermagazin “Stiftung Warentest” über Mandanten unserer Kanzlei, denen von Mitarbeitern des Finanzvertriebs Carpediem GmbH Beteiligungen an hochriskanten Zinsdifferenzfonds der CIS AG (CIS Deutschland AG) als angebliche Altersvorsorge vermittelt wurden.
Dabei wird von “Stiftung Warentest” darauf hingewiesen, dass nach Auffassung unserer Anwälte wegen fehlerhafter Anlageberatung und -vermittlung vielfach ein Anspruch geschädigter Anleger auf Anfechtung, bzw. außerordentliche Kündigung des Fondsbeitritts und auf Schadensersatz in Betracht kommt.
CIS AG räumt Scheitern ihres Fondskonzeptes ein
In dem Bericht von “Stiftung Warentest” wird auch dazu Stellung genommen, dass die CIS AG zwischenzeitlich eingeräumt hat, dass ihr mit dem “Garantie Hebel Plan 08” verfolgtes Fondskonzept gescheitert ist, weil der Fonds die angestrebten Renditen nicht erzielt hat. Begründet wird dieses Scheitern von der Gesellschaft u.a. mit einer besonderen Marktsituation, weswegen über eine Änderung des Gesellschaftszweckes abgestimmt werden soll.
Rechtsrat für Anleger des Garantie Hebel Plan 07, Garantie Hebel Plan 08 oder Garantie Hebel Plan 09
Betroffene Anleger der CIS AG (Garantie Hebel Plan 07, Garantie Hebel Plan 08, Garantie Hebel Plan 09) sollten den von der Gesellschaft geplanten Änderungen des Gesellschaftsvertrages in jedem Falle widersprechen. Eine solche Änderung dürfte nur dazu führen, dass auch des restliche noch in den Fonds befindliche Vermögen durch weitere Kosten und Gebühren aufgezehrt wird, ohne dass sich die wirtschaftliche Situation der Fonds selbst verbessert, zumal das für die Zukunft vorgesehene Investitionskonzept noch weitaus riskanter ist, das das bisherige.
Stiftung Warentest vom 24.06.2011