Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
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Widerspruch oder Widerruf bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11) können Verbraucher bei einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung durch die Versicherungsgesellschaft auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Widerspruch oder Widerruf bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen erklären und dadurch eine sofortige Rückabwicklung ihrer Verträge erreichen. Dies gilt insbesondere für…

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Sunrise Energy GmbH: BaFin ordnet Rückabwicklung unerlaubten Einlagengeschäfts an

Nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht (BaFin) vom 16.09.2015 hat diese der Sunrise Energy GmbH (Berlin/Ilshofen) mit Bescheid vom 22.06.2015 die unverzügliche Abwicklung unerlaubt betriebener Bankgeschäfte aufgegeben. Nach Auskunft der BaFin hatte die Gesellschaft unter ihrer ehemaligen Firma „Sofortrente GmbH“ angeboten, bestehende Forderungen aus Lebensversicherungsverträgen, Bausparverträgen und Festgeldanlagen aufzukaufen und…

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Premium Vermögensverwaltung AG & Co. KG: Urteil gegen Gründungsgesellschafter

Das Landgericht München I hat einem von der Kanzlei Seimetz & Kollegen vertretenen Anleger bei der „Premium Vermögensverwaltung AG & Co. KG“ mit Urteil vom 14.08.2015 (Az. 3 O 637/14, n.rkr.) vollumfänglichen Schadensersatz zugesprochen und die Gründungsgesellschafter (DSS Vermögensverwaltung AG, Turiga Beteiligungstreuhandgesellschaft mbH) sowie den betreffenden Anlageberater, bzw. Anlagevermittler dazu…

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V+ Fonds kündigen bei fehlerhafter Aufklärung und Beratung?

Anlegern, die ihre Beteiligung an einem sogen. V+ Fonds kündigen möchten, eröffnet der Bundesgerichtsgerichts mit einem Urteil vom 20.01.2015 (Az. II ZR 444/13) neue Möglichkeiten. Wie der BGH in diesem Urteil bestätigt hat, können Anleger eines solchen Fonds ihre Beteiligung durch Kündigung gegenüber der Gesellschaft vorzeitig beenden, wenn sie bei…

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Aquila SolarINVEST III GmbH & Co. KG: „Webfehler in der Konzeption“?

In einem Beitrag vom 27.06.2015 berichtet der Kapitalanlagen-Informationsdienst „fondstelegramm“ über ein Informationsschreiben des Treuhänders der Aquila SolarINVEST III GmbH & Co. KG, der Caveras Treuhand GmbH an die Fondsanleger, in dem diesen mitgeteilt wird, dass die Leistung der Solaranlagen dieses Fonds stetig abnehme, so dass auch die Einnahmen der Fondsgesellschaft deutlich…