Zahlreiche Anleger bei der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft (Wien, Österreich) haben sich in den letzten Tagen in unserer Kanzlei gemeldet und darüber berichtet, dass zuletzt keine Zinszahlungen mehr an sie erfolgt seien und dass dort niemand mehr erreichbar wäre.
Aufgrund dieser Tatsache verfestigt sich inzwischen bei unseren Mandanten der Verdacht, dass es sich bei diesem Anlageangebot um einen möglichen Betrug handeln könnte, weswegen inzwischen auch bereits erste Strafanzeigen gegen die Initiatoren dieses Beteiligungsmodells erstattet wurden.
Die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft und ihr Geschäftsmodell
Die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft gibt auf ihrer Homepage an, dass sie bereits seit mehr als 6 Jahren bestehen soll und dass schon seit dem Jahre 2013 Wälder erworben und bewirtschaftet würden.
Auf mehr als 8.500 Hektar eigener Waldflächen sollen seither mehr als 2.500.000 Bäume gepflanzt worden sein.
Aufgrund der Wertenwicklung von Hölzern und die Bindung von CO2 soll es sich bei der Investition in Bäume um eine besonders wertstabile Geldanlage handeln, die ansonsten nur von professionellen Investoren getätigt werde.
Anlage- und Beteiligungsangebote “Timber III”, “Energie Italien” und “Timber Nordics I”
Die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft hat interessierten Anlegern in der Vergangenheit über ihre Homepage und durch eine Vielzahl von freien Anlagevermittlern drei Beteiligungsmöglichkeiten an ihrem Geschäftsmodell angeboten.
Das erste Beteiligungsangebot namens “Timber III” sah die Beteiligung an einer Genossenschaft namens Agrarvis Timber Capital III eG mit Sitz in Wien vor. Diese Genossenschaft sollte die eingenommenen Gelder in ein diversifiziertes EU-Waldportfolio investieren und so für ihre Mitglieder eine Rendite von mehr als 9% p.a. erwirtschaften. Ob diese Genossenschaft tatsächlich existiert und in Österreich ordnungsgemäß registriert wurde, ist bislang noch unklar.
Mit dem Angebot “Energie Italien” sollte eine indirekte Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Emilia Romagna erfolgen. Hierfür wurde interessierten Anlegern ein fester Zinssatz von 6% p.a. bei einer einjährigen Laufzeit versprochen. Ob und inwieweit hier tatsächlich solche Investitionen erfolgt sind, ist derzeit ebenfalls noch ungeklärt.
Unter der Bezeichnung “Timber Nordics I” war eine indirekte Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Dänemark und Schweden vorgesehen. Diese Beteiligung sollte den Anlegern einen festen Zinssatz von 7,5% p.a. bei einer Laufzeit von 2 Jahren erbringen.
Nachdem die versprochenen Zinszahlungen jedoch zuletzt ausgeblieben sind und die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft und ihre Hintermänner inzwischen abgetaucht zu sein scheinen, stellt sich die Frage, ob die Befürchtung einiger Anleger, sie seien hier einem Betrug aufgesessen, zutrifft.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Anlageangeboten der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft
Anleger, die sich von den Anlageangeboten der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft getäuscht und betrogen fühlen, sollten von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, die dort investierten Gelder zurückzuerlangen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.