Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft: Urteile gegen Anlagevermittler

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen haben inzwischen mehrere Urteile gegen Anlageberater und Anlagevermittler erstritten, in denen diese zur Erstattung aller Verluste unserer Mandanten aufgrund ihrer Empfehlung zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft, bzw. Agrarvis Timber Capital I/II/III eG verpflichtet wurden.

Begründet wurden diese Entscheidungen von den unterschiedlichen Gerichten im wesentlichen damit, dass die betreffenden Berater und Vermittler ihre Pflicht zur Prüfung der wirtschaftlichen Plausibilität dieses Anlagemodells und der Bonität und Seriosität seiner Anbieter verletzt haben.

 

Mutmaßlicher Betrug bei Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft war erkennbar

Nach Auffassung der mit unseren Verfahren befassten Gerichte wäre bei einer ordnungsgemäßen Plausibilitätsprüfung des Angebotes ohne weiteres erkennbar gewesen, dass dieses Anlagemodell keinen seriösen Hintergrund hat und dass ein (Anlage-) Betrug im Zusammenhang mit den beworbenen Genossenschaftsanteilen vorliegt.

Von den Beratern und Vermittlern konnte auch nicht nachgewiesen werden, wie sie denn ihrer diesbezüglichen Prüfungspflicht nachgekommen sein wollen.

Vor diesem Hintergrund haben die Gerichte zu Recht bestätigt, dass die betreffenden Anlageberater und Anlagevermittler ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten gegenüber unseren Mandanten verletzt haben und ihnen daher auf Schadensersatz haften.

 

Rechtsrat für geschädigte Anleger und Zeichner von Genossenschaftsanteilen der Agrarvis Timber Capital I/II/III eG

Falls betroffenen Anlegern ihre Genossenschaftsanteile an den vorbezeichneten Gesellschaften von einem Anlageberater oder -vermittler empfohlen wurden, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale dringend prüfen lassen, ob sie sich ihre Verluste im Wege einer Schadensersatzklage von dem Berater oder Vermittler erstatten lassen können.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.

In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.

Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie während des gesamten Insolvenzverfahrens auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

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