Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) hat in einer aktuellen Verbraucherschutz-Warnung vom 09.09.2024 darauf hingewiesen, dass ihr Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft aus Wien, bzw. die Agrarvis Timber Capital I/II/III eG Vermögensanlagen als “Waldportfolio” in Deutschland vertrieben haben, ohne einen gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen.
Konkret handelt es sich dabei um (angebliche) Mitgliedschaften an der Genossenschaft, für die feste Mindestrenditen von 6% p.a. und mehr versprochen wurden. Inzwischen ist diese Genossenschaft jedoch nicht einmal mehr erreichbar, geschweige denn werden noch irgendwelche Zinsen gezahlt.
BaFin sieht Prospektpflicht der “Agrarvis Timber Capital I/II/III eG”
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen wie etwa eine Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft wie der Agrarvis Timber Capital I/II/III eG erst dann öffentlich angeboten werden, wenn zuvor ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechender Verkaufsprospekt bei der BaFin vorgelegt und von ihr gebilligt wurde.
Allerdings gehört es nicht zu den Aufgaben der BaFin, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, das Anlageprodukt zu kontrollieren oder die Seriosität des Emittenten zu untersuchen.
Die BaFin prüft lediglich, ob ein Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob er inhaltlich verständlich und widerspruchsfrei ist.
Haftung des Anlageberater oder Vermittler für Verluste der Anleger?
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anlageberater oder -vermittler bei der Empfehlung einer Kapitalanlage wie der hier in Rede stehenden Beteiligung an der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft, bzw. der Agrarvis Timber Capital I/II/III eG grundsätzlich dazu verpflichtet, den von ihm beratenen Anleger vollständig und richtig über alle mit dieser Kapitalanlage einhergehenden Besonderheiten und Risiken eingehend aufzuklären.
Verletzt er diese Pflicht, macht er sich gegenüber den von ihm beratenen Anlegern regelmäßig schadensersatzpflichtig und ist ihnen daher zur Erstattung ihrer mit der fraglichen Anlage erlittenen Verluste verpflichtet.
Rechtsrat für geschädigte Mitglieder der Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft, bzw. der Agrarvis Timber Capital I/II/III eG
Falls sich Anleger und Mitglieder dieser Genossenschaft von ihrem Anlageberater oder Vermittler fehlerhaft aufgeklärt oder beraten fühlen, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, den Berater oder Vermittler auf Erstattung der Anlageverluste in Anspruch zu nehmen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.