Laut einem Prospekt-Check des Brancheninformationsdienstes “kapital-markt intern” vom 22.12.2022 handelt es sich bei der Vermögensanlage “Agri Terra Citrus Basket I” der Agri Terra KG um ein indiskutables Angebot, das nach seiner Auffassung nicht öffentlich für Privatanleger angeboten werden sollte und aufgrund seines spekulativen Charakters gegebenenfalls geeignet sei, das Vertrauen in geschlossene Publikums-AIF zu beeinträchtigen.
Die Konzeption dieses Angebots werfe auch Fragen hinsichtlich der diesbezüglichen Sorgfalt der Service-KVG auf.
Die Risiken des “Agri Terra Citrus Basket I” bis hin zur (Privat-) Insolvenz von Anlegern
Laut den Angaben im Verkaufsprospekt der Investmentgesellschaft will diese das Kapital der Anleger in Beteiligungen an Unternehmen investieren, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind.
Diese Unternehmensbeteiligungen sollen insbesondere in Zielgesellschaften in Paraguay erfolgen, die unter anderem im Bereich Obst- und Gemüse-Anbau und dessen Weiterverarbeitung tätig sind.
Mit diesem Angebot soll also im Ergebnis das Ziel verfolgt werden, interessierten Anlegern die Möglichkeit zu geben, sich am Anbau, der Bewirtschaftung und der Weiterverarbeitung von Orangen, Zitrusfrüchten und anderen Obst- und Gemüsesorten zu beteiligen.
Das geplante Emissionsvolumen des Fonds belief sich ursprünglich auf USD 35 Mio. und wurde zuletzt auf USD 10 Mio. reduziert.
Die geplante Laufzeit der Investmentgesellschaft belief sich anfänglich auf rund 19 Jahre und ist zuletzt auf 5 Jahre herabgesetzt worden.
Das maximale Risiko einer Investition bei der Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. KG geschlossene Investment KG besteht für Anleger nicht nur in einem Totalverlust der Einlage nebst Agio und eventueller sonstiger Verbindlichkeiten gegenüber der Investmentgesellschaft oder deren Gläubigern. Darüber hinaus können die mit dieser Vermögensanlage verbundenen Risiken die investierten Anleger auch in ihrer weiteren persönlichen wirtschaftlichen Situation betreffen.
Wie die Emittentin zu Recht in ihrem Verkaufsprospekt ausführt, kann das kumulative Auftreten von Risiken für die Beteiligungsgesellschaft unter Umständen zu deren Insolvenz führen. In diesem Falle würden die Anleger ganz oder teilweise die von ihnen geleisteten Einlagen verlieren und müssten darüber hinaus auch möglicherweise bereits erhaltene Ausschüttungen an die Investmentgesellschaft zurückzahlen.
Sofern die Anleger solche oder ähnliche Zahlungsverpflichtungen aus dem eigenen Vermögen bestreiten müssten, hierzu aber nicht in der Lage sind, könnte dies unter Umständen auch zu ihrer (Privat-) Insolvenz führen.
Die Kritikpunkte von kapital-markt intern (kmi) an dem Angebot der Agri Terra KG
Das Angebot der Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. geschlossene Investment KG wird von kapital-markt intern unter anderem deswegen kritisiert, weil zwischen einzelnen Beteiligten dieses Investments und den genannten Zielgesellschaften diverse Verflechtungen bestehen, die entsprechende Interessenkonflikte auslösen können.
Außerdem ergäben sich nach einem entsprechenden Prospektnachtrag weitreichende Änderungen am Zahlenwerk, die nur unzureichend kommentiert würden. Während etwa im Ursprungs-Prospekt innerhalb einer Laufzeit von knapp 20 Jahren bei einem Kommanditkapital von USD 35 Mio. ein Gesamtrückfluss an die Anleger von knapp 350% angenommen wurde, werde in dem Prospektnachtrag bei einem Kommanditkapital von nur noch USD 10 Mio. und einer Laufzeit von nur noch 4 Jahren ein Gesamtrückfluss von knapp 166% prognostiziert.
Hierdurch würde eine signifikant höhere Rentabilität von Investitionen den die Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. geschlossene Investment KG unterstellt, ohne dass die Abweichungen hinsichtlich der Rentabilität und dem Zeitpunkt von Veräußerungserlösen hinreichend erläutert worden sei.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Beteiligungen an der Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. geschlossene Investment KG
Falls sich Anleger und Zeichner von Anteilen an dieser Investmentgesellschaft zum Zeitpunkt ihrer Investition den mit dieser Beteiligung einhergehenden Besonderheiten und (Total-) Verlustrisiken bis hin zu ihrer (Privat-) Insolvenz nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, vorzeitig sein dort investiertes Geld zurückzubekommen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.