Mit Verfügung vom 18.06.2018 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Agri Terra KG (Grasbrunn) das öffentliche Angebot der Vermögensanlage “Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE” untersagt.
Laut Angaben der Behörde ist die Untersagung deshalb erfolgt, weil die Anbieterin bislang keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) erforderlichen Angaben enthält.
Die Agriterra Kommanditgesellschaft teilt hierzu mit, dass sie bereits in den vergangenen Monaten einen entsprechenden Verkaufsprospekt und dessen Vorlage bei der BaFin vorbereitet habe und bis zu dessen Billigung das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlage in Deutschland einstellen werde.
Das Angebot “Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE” der Agri Terra KG im Überblick
Bis zur Untersagung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bot die Agriterra Kommanditgesellschaft auch in Deutschland interessierten Anlegern an, Grundstücke in Paraguay zu erwerben und die Anbieterin im Rahmen eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages damit zu beauftragen, die erworbenen Landparzellen für einen Zeitraum von mindestens 25 Jahren als Teil einer Orangenplantage zu nutzen und zu bewirtschaften.
Dabei warb sie mit ihren Erfahrungen bei der umfassenden Betreuung vor, während und nach dem Landkauf, mit bester Beratung und höchster Sicherheit. Dadurch würde den Käufern eine enorm wertbeständige Investition mit besonders hohem Steigerungspotential ermöglicht werden.
Nach jeder Orangenernte, der vereinbaren Schlussernte und dem Holzverkauf am Ende der Bewirtschaftungszeit sollte jeder Käufer eine detaillierte Abrechnung über den Ernteertrag und die angefallenen Kosten erhalten und der daraus erzielte Nettoerlös an ihn ausgezahlt werden.
Dabei sollten sowohl die erworbenen Landparzellen wie auch die darauf gepflanzten Orangenbäume im alleinigen Eigentum des jeweiligen Käufers stehen.
Im Rahmen des abzuschließenden Kauf- und Dienstleistungsvertrages wurde den Käufern von der Agri Terra KG zugesichert, den Erwerbspreis bis zur Umschreibung der Parzelle und Ausstellung des zugehörigen Eigentumsrechtes treuhänderisch zu behandeln und auf einem Sonderkonto zu führen. Des Weiteren sollte eine separate und unabhängige Mittelverwendungskontrolle durch einen externen und international anerkannten Wirtschaftsprüfer erfolgen.
Für dieses Investment wurden den investierten Anlegern von der Agri Terra KG bereits ab dem 4. Jahr seit Vertragsschluss jährliche Auszahlungen von anfangs USD 2.050,- ansteigend auf bis zu USD 4.600,- pro Parzelle über die Dauer von 22 Jahren hinweg in Aussicht gestellt.
Risiken des Angebots “Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE”
Nach Angaben der Agriterra Kommanditgesellschaft liegen die Hauptrisiken für potentielle Anleger in einem Schädlingsbefall und einer anhaltenden Kälte.
Diesen Risiken soll jedoch unter anderem durch den zielgerichteten Einsatz von Insektiziden und durch die Einrichtung von “Schutzgürteln” begegnet werden.
Ungeachtet dessen stellt sich die Frage weitergehender Risiken für den Fall, dass die Agri Terra KG während der Vertragslaufzeit aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollte, ihren Verwaltungs- und Bewirtschaftungspflichten aus dem mit den Käufern abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag nachzukommen.
Rechtsrat für Anleger des Angebots “Landerwerb in Paraguay mit OrangenERNTE” der Agriterra Kommanditgesellschaft
Falls sich investierte Anleger bei Abschluss eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages mit der Agri Terra KG über den Erwerb von Orangenplantagen in Paraguay der damit verbundenen Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten wurden, sollten sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, diesen Vertrag vorzeitig rückabzuwickeln und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren dieses Angebots und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes sowie des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
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